Bereits im September hat E.ON dem innogy Vorstand die Absicht mitgeteilt, zeitnah eine Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE unter Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre (sogenannter 'umwandlungs¬rechtlicher Squeeze Out') durchzuführen. E.ON hält derzeit über die E.ON Verwaltungs SE, eine E.ON-Konzerngesellschaft, 90 Prozent aller innogy-Aktien.

Heute hat E.ON dem innogy Vorstand mitgeteilt, dass die an die verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy zu zahlende angemessene Barabfindung auf 42,82 Euro je innogy-Aktie festgelegt wird. Dies entspricht dem volumenge¬wichteten Dreimonatsdurchschnittskurs für den Dreimonatszeitraum vor dem Übertragungsverlangen der E.ON im September. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.

Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der innogy SE und der E.ON Verwaltungs SE zur Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze Out ist für den 22. Januar 2020 geplant. Die außerordentliche Hauptver¬sammlung der innogy SE, die einen Beschluss über die Übertragung der innogy-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre fassen soll, wird voraussichtlich am 4. März 2020 stattfinden.

Nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der innogy SE wird der verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister wirksam.

E.ON SE veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Januar 2020 17:30:04 UTC.

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