EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die EASY Solutions GmbH
rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
zugelassen

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DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die
EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen

27.07.2018 / 16:18 CET/CEST
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Mülheim an der Ruhr, 27. Juli 2018. Der Bundesgerichtshof hat mit
Beschlüssen vom 24. Juli 2018, die der EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE0005634000)
heute mitgeteilt wurden, folgende Entscheidungen über die dort eingereichten
Nichtzulassungsbeschwerden getroffen:

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY Solutions
GmbH, des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner und des
ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zurückgewiesen. Damit ist dieser
Rechtstreit rechtskräftig entschieden. Das Landgericht Düsseldorf hatte die
EASY Solutions GmbH, Herrn Wagner und Herrn Gemeri zur Zahlung von EUR
400.000,00 zuzüglich Zinsen sowie Herrn Wagner und die EASY Solutions GmbH
zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin
stellte das Landgericht Duisburg fest, dass insbesondere Herr Wagner
weitere, derzeit noch nicht bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im
Einzelnen wird auf die Ad-hoc-Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar
2016 verwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung gegen
das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Die ausgeurteilten Beträge
wurden bereits im Mai 2017 an die EASY SOFTWARE AG überwiesen.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY
SOFTWARE AG die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Berufung des
ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner stattgegeben und das
Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner
zur Zahlung von EUR 1.513.000,00 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Zulassung der Revision enthält
keine Begründung. Gemäß gesetzlicher Regelung wird die Revision zugelassen,
wenn die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des
Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Über die Erfolgsaussichten in
der Sache selbst sagt die Zulassung der Revision nichts aus.


EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand




Kontakt:
Thorsten Eska, CFO


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    EASY SOFTWARE AG
                   Am Hauptbahnhof 4
                   45468 Mülheim an der Ruhr
                   Deutschland
   Telefon:        +49(0) 208 450 16-0
   Fax:            +49(0) 208 450 16-90
   E-Mail:         investor@easy.de
   Internet:       www.easy.de
   ISIN:           DE0005634000
   WKN:            563400
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,
                   Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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