LEIPZIG (dpa-AFX) - Im Datenschutzstreit bei Facebook-Fanpages hat das Bundesverwaltungsgericht angedeutet, dass es noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht. Das Leipziger Gericht verhandelte am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides aus Schleswig-Holstein, in dem die Datenschützer die Betreiber einer Fanpage wegen Datenschutzproblemen zur Deaktivierung aufgefordert hatten.

Zur Frage, worin in dem konkreten Fall der datenschutzrechtliche Verstoß bestehe, fehlten dem Senat noch Informationen, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Das könnte bedeuten, dass das Bundesgericht den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein verweist. Die Entscheidung in Leipzig sollte am Abend fallen.

In der Auseinandersetzung geht es im Kern darum, wer für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich ist, die über Fanpages erhoben werden - Facebook oder die Seitenbetreiber. Der EuGH hatte 2018 eine Mitverantwortung der Betreiber gesehen./bz/DP/jsl