KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Es geht um Spiele anderer Anbieter im "App-Zentrum" des Netzwerks. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten. (Az. I ZR 186/17)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war deswegen zunächst erfolgreich gegen Facebook vorgegangen. Dann aber tauchte die Frage auf, ob Verbraucherverbände bei solchen Datenschutz-Verstößen überhaupt im Namen betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen.

In einer ersten Verhandlung in Karlsruhe im Dezember 2018 war das offen geblieben. Der Bundesgerichtshof wollte zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Streit abwarten. Nun wird weiterverhandelt. Ob es am Donnerstag schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/fba