Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: TE Connectivity Sensors Germany Holding AG i. Gr.

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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BERICHTIGUNG NACH § 12 WPÜG

des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot)
der

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
Ampèrestraße 12-14
64625 Bensheim
Deutschland

an die Aktionäre der

First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland


zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

First Sensor AG

gegen eine Geldleistung in Höhe von

EUR 28,25 je Aktie der First Sensor AG

Annahmefrist:

8. Juli 2019 bis 2. September 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)

18:00 Uhr (Ortszeit New York)

First Sensor-Aktien: ISIN DE0007201907

Zum Verkauf Eingereichte First Sensor-Aktien: ISIN DE000A2YPGK8


 1. VORBEMERKUNG

Am 8. Juli 2019 hat die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine
nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim,
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt
unter HRB 99155 (die 'Bieterin'), die Angebotsunterlage
('Angebotsunterlage') für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
('Angebot') an alle Aktionäre der First Sensor AG (die 'First Sensor-
Aktionäre') zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar
gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher
zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte,
insbesondere des Dividendenbezugsrechts (ISIN DE0007201907) (jeweils eine
'First Sensor-Aktie' und zusammen die 'First Sensor-Aktien') der First
Sensor AG, einer nach deutschem Recht gegründeten Aktiengesellschaft mit
Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg (Berlin) unter HRB 69326 ('First Sensor' oder 'First Sensor
AG' oder die 'Gesellschaft'), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung',
und zusammen mit dem WpÜG, das 'Deutsche Übernahmerecht') (die
'Transaktion'), veröffentlicht.

Die Angebotsunterlage wurde am 8. Juli 2019 veröffentlicht durch (i)
Bekanntgabe im Internet unter http://www.sensor-angebot.de und (ii)
Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe
bei Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Post IPO Services, Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 69 9103
8794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com unter Angabe einer
gültigen Postanschrift). Die Bekanntmachung über die Bereithaltung von
Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe in der
Bundesrepublik Deutschland und die Internetadresse, unter welcher die
Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage erfolgt, wurde am 8. Juli 2019 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter http://www.sensor-angebot.de wurde
darüber hinaus eine unverbindliche englische Übersetzung dieser
Angebotsunterlage, die von der BaFin nicht geprüft wurde, eingestellt.

 2. BERICHTIGUNG

In der Angebotsunterlage ist unter Ziffer 11.1.1 ausgeführt, dass die
Transaktion der fusionskartellrechtlichen Freigabe durch das
Bundeskartellamt gemäß §§ 35 ff. Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
bedarf und das Angebot daher unter der in Ziffer 12.1.1 beschriebenen
Angebotsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland)
steht. Tatsächlich wurde die fusionskontrollrechtliche Freigabe in
Deutschland bereits am 5. Juli 2019 nach Gestattung der Veröffentlichung
der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, aber vor der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 8. Juli 2019 erteilt.

Vor diesem Hintergrund bedurfte das Angebot bei Veröffentlichung der
Angebotsunterlage tatsächlich nicht mehr der fusionskontrollrechtliche
Freigabe in Deutschland und die entsprechende Beschreibung in der
Angebotsunterlage sowie die Angebotsbedingung bedürfen der Berichtigung.

Im Einzelnen:

  - In Ziffer 3 (Zusammenfassung des Angebots), Unterpunkt
    'Angebotsbedingungen', entfällt der erste Aufzählungspunkt ersatzlos.

  - Ziffer 11.1.1 (Deutschland) der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos.
    Daraus folgt, dass sich folgende Kapitelnummern der Angebotsunterlage
    wie folgt ändern:

  - Kapitelnummer 11.1.2 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    11.1.1;

  - Kapitelnummer 11.1.3 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    11.1.2;

  - Kapitelnummer 11.1.4 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    11.1.3; und

  - Kapitelnummer 11.1.4 der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos.

  - Ziffer 12.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland) der
    Angebotsunterlage entfällt ersatzlos. Daraus folgt, dass sich folgende
    Kapitelnummern der Angebotsunterlage wie folgt ändern:

  - Kapitelnummer 12.1.2 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.1;

  - Kapitelnummer 12.1.3 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.2;

  - Kapitelnummer 12.1.4 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.3;

  - Kapitelnummer 12.1.5 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.4;

  - Kapitelnummer 12.1.6 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.5;

  - Kapitelnummer 12.1.7 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.6;

  - Kapitelnummer 12.1.8 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.7;

  - Kapitelnummer 12.1.9  der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer
    12.1.8; und

  - Kapitelnummer 12.1.9 der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos.

  - Die folgenden Einzelverweise ändern sich in der gesamten
    Angebotsunterlage wie folgt:

  - Aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.2' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.1';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.3' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.2';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.4' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.3';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.5' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.4';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.6' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.5';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.7' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.6';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.8' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.7';

  - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.9' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.8';

  - aus Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.9' wird Verweis auf 'Ziffern
    12.1.1 bis 12.1.8'; und

  - aus Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.6' wird Verweis auf 'Ziffern
    12.1.1 bis 12.1.5'.

Als Folge dieser Berichtigung steht das Angebot nur unter den folgenden
Angebotsbedingungen:

  - Ziffer 12.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Österreich);

  - Ziffer 12.1.2 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Ungarn);

  - Ziffer 12.1.3 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in Deutschland);

  - Ziffer 12.1.4 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in den Vereinigten
    Staaten);

  - Ziffer 12.1.5 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in Frankreich);

  - Ziffer 12.1.6 (Keine Begebung von Instrumenten, die ein Recht auf Bezug
    von First-Sensor Aktien gewähren);

  - Ziffer 12.1.7 (Keine Kapitalerhöhung; kein Aktiensplit; keine
    Umwandlungsmaßnahme; kein Unternehmensvertag); und

  - Ziffer 12.1.8 (Keine Insolvenz von First Sensor).

 3. VERÖFFENTLICHUNG DER BERICHTIGUNG

Diese Berichtigung wird am 8. Juli 2019 veröffentlicht durch (i)
Bekanntgabe im Internet unter http://www.sensor-angebot.de, (ii)
Bekanntgabe als DGAP-WpÜG Nachricht und (iii) Bereithaltung von Exemplaren
dieser Berichtigung zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank
Aktiengesellschaft, Post IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am
Main, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 69 9103 8794 oder per E-Mail
an dct.tender-offers@db.com unter Angabe einer gültigen Postanschrift). Die
Bekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren dieser Berichtigung
zur kostenfreien Ausgabe in der Bundesrepublik Deutschland und die
Internetadresse, unter welcher die Veröffentlichung dieser Berichtigung
erfolgt, wird am 8. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter
http://www.sensor-angebot.de wird darüber hinaus in Kürze eine
unverbindliche englische Übersetzung dieser Berichtigung eingestellt.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Berichtigung oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender
Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen
unterliegen. Diese Berichtigung und sonstige mit dem Angebot im
Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder
versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in
denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung,
Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Berichtigung durch
Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der
Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Berichtigung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht
veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies
erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen
Rechtsvorschriften.

 4. KEINE ÄNDERUNG DES ANGEBOTS

Diese Berichtigung stellt keine Änderung des Angebots im Sinne von § 21
WpÜG dar.

 5. WICHTIGER HINWEIS

Diese Berichtigung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor-Aktien. Die
Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Bestimmungen
sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde,
sowie dieser Berichtigung mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien
der First Sensor AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und
unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot wird nicht
Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer
Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein
und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

First Sensor-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in
den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im
Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des
Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner
aktuellen Fassung (der 'U.S. Exchange Act') ist und deren Aktien nicht
gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Angebot
erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier 2-Ausnahme von
bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich
den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in
den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den US-
Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf
Inhaber von First Sensor-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung,
sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.



 6. UNTERSCHRIFTEN

Bensheim, 8. Juli 2019

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG



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Jörg Mann                 Gerold Hiemenz

Mitglied des Vorstands    Mitglied des Vorstands

Ende der WpÜG-Meldung 

08.07.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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