KÖLN (dpa-AFX) - Mit einem groß angelegten Warnstreik hat die IG Metall in Nordrhein-Westfalen die Produktion in den Kölner Ford -Werken zum Erliegen gebracht. "Kein Auto läuft vom Band", sagte IG-Metall-Streikleiter Benjamin Gruschka am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Werkstore seien abgesperrt worden. Von rund 14 000 Beschäftigten, deren Schicht eigentlich am Morgen begonnen hätte, seien nur ungefähr 50 sowie Manager auf eigenen Wunsch durchgelassen worden. Notdienste gebe es an sicherheitsrelevanten Stellen. Die Hallen seien dunkel. Erst mit dem Beginn der Frühschicht am Freitagmorgen soll die Produktion wieder aufgenommen werden.

Eine Ford-Sprecherin bestätigte den kompletten Stillstand der Produktion. Man werde versuchen, den Ausfall in den kommenden Wochen nachzuholen und mögliche Verzögerungen bei der Auslieferung von Fahrzeugen oder Ersatzteilen gering zu halten. Nach Angaben des Unternehmens werden normalerweise 1450 Fiesta pro Tag in Köln produziert sowie Motoren und Getriebe.

Die Kölner Ford-Werke sind der erste Großbetrieb in NRW, den die Warnstreikwelle erreichte. Insgesamt hatte die Gewerkschaft am zweiten Tag der Warnstreikwelle mehr als 28 000 Beschäftigte in 22 Betrieben in NRW zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Bis zum Freitag will die Gewerkschaft in NRW insgesamt 65 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie zu 24-stündigen Warnstreiks aufrufen. Es soll Arbeitsniederlegungen in fast 70 Betrieben geben.

Rechtliche Schritte gegen den Warnstreik seien derzeit nicht geplant, erklärte die Ford-Sprecherin. Das Arbeitsgericht Krefeld hatte zuvor am Mittwoch einen Eilantrag der bestreikten Firma Otto Fuchs Dülken aus Viersen abgewiesen. Das Gericht sah sich im Eilverfahren nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Gewerkschaftsforderung nach Lohnausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen zu überprüfen. Hier käme es auf den Einzelfall an, erklärte das Gericht und erklärte die wirtschaftlichen Folgen des 24-Stunden-Warnstreiks für zumutbar.

Zuvor hatte der NRW-Arbeitgeberverband ebenso wie andere Landesverbände davon unabhängig Klage beim Frankfurter Arbeitsgericht eingereicht. Die zuständige Kammer habe den Gütetermin auf den 20. Februar festgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zu diesem Zeitpunkt könnten die bundesweit laufenden Tarifauseinandersetzungen längst beendet sein. Der Arbeitgeberverband hatte auf eine Eilentscheidung verzichtet und lediglich eine Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren eingereicht.

Die Arbeitgeber halten die Forderung der Gewerkschaft nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Berufsgruppen bei einer Arbeitszeitverkürzung für rechtswidrig, weil damit andere Teilzeitbeschäftigte diskriminiert würden. Streiks, die sich auf ein rechtswidriges Ziel richteten, seien selbst rechtswidrig.

Die Gewerkschaft verlangt sechs Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und Möglichkeiten zur Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Wochenstunden. Bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter, pflegende Angehörige oder Eltern junger Kinder sollen einen Teil-Ausgleich für entgangenen Lohn erhalten, was die Arbeitgeber strikt ablehnen. Sie haben bisher eine Einmalzahlung von 200 Euro und zwei Prozent mehr Geld für 15 Monate geboten./uta/vd/DP/das