LANGEN/BERLIN (dpa-AFX) - Bis zum massenhaften Einsatz kommerzieller Drohnen im deutschen Luftraum sind noch viele bürokratische Hürden zu überwinden. So ist nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) weiter unklar, wie die Flugsysteme aus der Ferne eindeutig identifiziert werden können und welche deutsche Stelle die Betreiber registrieren wird. Auch müssten die zahlreichen Flugverbotszonen in Deutschland gründlich überarbeitet und zusammengefasst werden, sagte die DFS-Drohnen-Expertin Angela Kies der Deutschen Presse-Agentur.

Eigentlich sollte die Bundesregierung zu diesen Themen bis zur Jahresmitte europäische Vorgaben in nationales Recht überführen. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat dazu einheitliche technische Anforderungen und Betriebsstandards erarbeitet. Laut Kies ist die Frist für die nationale Umsetzung wegen der Corona-Krise um sechs Monate bis zum Jahreswechsel 20/21 verlängert worden.

Die Flugsicherung hat sich bereiterklärt, das deutsche Betreiber-Register zu führen, das möglicherweise aber auch beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig angesiedelt werden könnte. Entscheiden muss das Bundesverkehrsministerium.

Technisch komplexer ist die direkte Identifizierung einzelner Drohnen aus der Ferne. Bislang müssen auch größere Geräte nur eine feuerfeste Plakette tragen, auf der die Erreichbarkeit ihres Besitzers vermerkt ist. "Wir wollen Drohnen in Echtzeit im Luftraum sichtbar machen, um die Sicherheit zu erhöhen", sagt hingegen die DFS-Abteilungsleiterin unbemannte Luftfahrzeugsysteme Kies. Gemeinsam mit der Deutschen Telekom hat die Flugsicherung ein System mit eingebauten Mobilfunk-Karten entwickelt, die leicht geortet werden können. Mit diesem System könnten auch größere Fallzahlen bewältigt werden, als dies mit der gegenwärtigen Flugsicherungstechnik aus Radar und GPS möglich wäre.

Bislang kaum überschaubar ist die Vielzahl von ständigen und temporären Flugverbotszonen in Deutschland, sagt Kies. Mögliche Betreiber kommerziell eingesetzter Drohnen würden durch ein extrem kleinteiliges Genehmigungsverfahren abgeschreckt. Es sei derzeit kaum möglich, längere Flüge mit Drohnen zu planen, weil für jede Verbotszone mit den jeweiligen "Bedarfsträgern" verhandelt werden müsste. Auch der bislang verbotene Überflug von mehreren tausend Naturschutzgebieten müsse praktikabler gestaltet werden.

Das Drohnen-Flugrecht stehe teilweise auch im krassen Gegensatz zur bislang geübten Praxis mit anderen Fluggeräten. "Ein Pipeline-Betreiber kann seine Anlage ohne Extra-Genehmigung mit einem Hubschrauber abfliegen lassen, aber für eine Drohne müsste er ein kompliziertes Verfahren durchlaufen", berichtet die Fachfrau.

Die DFS will das Genehmigungssystem mit einem elektronischen Workflow vereinfachen und zudem die Geodaten des deutschen Luftraums besser erfassen, die dann samt Verbotszonen den Genehmigungsbehörden sowie den Piloten zur Verfügung gestellt werden könnten. Ein solches Verkehrsmanagement-System für Drohnen werde derzeit in der DFS entwickelt./ceb/DP/zb