KÖLN (awp international) - Der Weg für die anstehende 5G-Frequenzauktion der deutschen Bundesnetzagentur am kommenden Dienstag ist frei: Im Streit um den zukünftigen Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard 5G haben die Netzbetreiber eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge von Telefonica, Vodafone und von der Deutschen Telekom ab. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmenbedingungen des Ausbaus geändert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann.

Durch die Ablehnungen der Eilanträge, die unanfechtbar sind, kann die Versteigerung nun wie geplant am Dienstag beginnen. Ein Sprecher der Netzagentur sagte: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und die deutliche inhaltliche Bestätigung unserer Position." Ein Telefónica-Sprecher bedauerte die Entscheidung, die man "zur Kenntnis genommen" habe.

Die Provider hatten ein sogenanntes Verhandlungsgebot angeprangert - aus ihrer Sicht könnte so eine Regelung dazu führe, dass sie Wettbewerber auf ihr Netz lassen müssen und ihre Investitionen in neue Mobilfunkmasten dadurch entwertet würden. Ausserdem ärgerten sie sich über Versorgungsauflagen - bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit schnellem Internet versorgt werden, zudem soll es schnelle Verbindungen unter anderem an allen Autobahnen geben. Solche Ausbaupflichten wären aus Sicht der Firmen nicht zumutbar, zumal sie dafür andere Frequenzen benutzen müssten, die bereits 2015 ersteigert wurden.

Die Kölner Richter erteilten den Netzbetreibern aber eine Abfuhr. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Ausbauregeln seien "nach dem in den Eilverfahren gewonnen Erkenntnisstand rechtmässig", befanden sie. Die Regulierungsbehörde habe ihre Ausgestaltungsspielraum für die Frequenzvergabe nicht überschritten. Auch das in dem Regelwerk verankerte Verhandlungsgebot sichere die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetze. Die Bundesnetzagentur halte dieses Gebot für "geeignet und erforderlich" - diese Bewertung sei nicht zu beanstanden, so die Kölner Richter. Zudem wiesen sie darauf hin, dass eine zeitnahe Versteigerung der Frequenzen "ein erhebliches öffentliches Interesse" habe. "Die von den Antragstellerinnen geltend gemachten Belange hätten demgegenüber geringeres Gewicht."

Separat zu den Netzbetreibern und aus anderen Motiven hatte der Diensteanbieter Mobilcom-debitel (Freenet ) ebenfalls Klage und Eilantrag eingereicht. Auch dieser Eilantrag scheiterte.

Ganz beendet ist der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln noch nicht, die Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht. Allerdings bekommen sie nun keine aufschiebende Wirkung. Durch die scharfe inhaltliche Ablehnung der Firmen-Kritik dürfte die Gerichtsentscheidung aber ein Fingerzeig sein, dass die Hauptsacheverfahren ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind.

Der Telefonica-Sprecher deutete aber an, dass seine Firma das Hauptsacheverfahren durchfechten will. "Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste", sagte er. Dies könnte dem Netzausbau weit mehr schaden, als dies eine Verschiebung der Auktion und zeitnahe Neufassung der Vergaberegeln getan hätte, sagte der Telefonica-Sprecher.

5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer erfolgt also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Für Privatkunden spielt 5G hingegen noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen. Allerdings sind die bisherigen LTE-Netze auch lückenhaft./wdw/DP/tav