Der wesentliche Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, die sogenannte Veränderungsrate, ist für das Jahr 2020 veröffentlicht worden und liegt bei 3,66 %. Die Preissteigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser fällt jedoch geringer aus, da sie Verhandlungen auf Landesebene und krankenhausindividuellen Abschlägen unterliegt.

Fresenius SE & Co. KGaA veröffentlichte diesen Inhalt am 16 September 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 September 2019 14:47:05 UTC.

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