BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das EU-Gericht hat Klagen der Pipelinebetreiber von Nord Stream und Nord Stream 2 gegen die neue europäische Gasrichtlinie abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Aus Sicht der EU-Richter müssten die Betreiber vor deutschen Gerichten klagen. (Rechtssachen T-526/19 und T-530/19)

Die 1200 Kilometer lange Leitung Nord Stream führt seit 2012 russisches Gas unter der Ostsee von Russland nach Deutschland. Parallel dazu wird seit 2017 die neue Leitung Nord Stream 2 gebaut. Im Mai 2019 traten neue EU-Regeln für Gasleitungen in Kraft, die für Betreiber erhebliche neue Auflagen bedeuten können. Die beiden Nord-Stream-Gesellschaften, die mehrheitlich oder ganz in russischem Besitz sind, wollten die neuen Regeln vor dem EU-Gericht für nichtig erklären lassen.

Die Luxemburger EU-Richter hielten die Klage jedoch für unzulässig. Relevant sei für beide Firmen nicht die neue EU-Gasrichtlinie, sondern deren Umsetzung in nationales Recht. Die Betreiber könnten bei der deutschen Regulierungsbehörde eine Ausnahme von der Gasrichtlinie beantragen und bei einem negativen Bescheid vor deutschen Gerichten klagen. Diese wiederum könnten dann den Europäischen Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie bitten.

Tatsächlich hatte die Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahme beantragt. Diese wurde vor wenigen Tagen abgelehnt.

Ein Nord-Stream-2-Sprecher betonte, dass die Klage nur aus formellen Gründen abgewiesen worden sei. "Das Gericht hat nicht unsere Beschwerde in der Hauptsache zurückgewiesen, insbesondere nicht, dass die Änderung der Gasrichtlinie eine unrechtmäßige Diskriminierung von Nord Stream 2 darstellt." Deshalb halte man am Klagevorwurf fest, werte das Urteil nun aber erstmal aus./vsr/DP/jha