Gerry Weber International AG: Insolvenzplan für GERRY WEBER International AG ist
rechtskräftig und kann jetzt umgesetzt werden

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Gerry Weber International AG: Insolvenzplan für GERRY WEBER International AG
ist rechtskräftig und kann jetzt umgesetzt werden

25.10.2019 / 16:28
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PRESSEMITTEILUNG

Insolvenzplan für GERRY WEBER International AG ist rechtskräftig und kann
jetzt umgesetzt werden

- Landgericht Bielefeld macht im sogenannten Freigabeverfahren den Weg frei

- Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird weiterhin
spätestens zu Beginn des kommenden Jahres angestrebt


Bielefeld, 25. Oktober 2019 - Der Insolvenzplan der GERRY WEBER
International AG, den die Gläubiger am 18. September 2019 angenommen hatten,
hat Rechtskraft erlangt und kann jetzt umgesetzt werden. Das Landgericht
Bielefeld wies mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 gemäß § 253 Abs. 4
Insolvenzordnung (InsO) vier Beschwerden von Verfahrensbeteiligten gegen die
Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht Bielefeld zurück, die am 2.
Oktober 2019 erfolgt war. Diese Bestimmung in der InsO sieht vor, dass eine
Beschwerde in einem beschleunigten Verfahren zurückgewiesen werden kann,
wenn die Nachteile einer Planverzögerung die möglichen Nachteile für die
Beschwerdeführer überwiegen.

Zudem ist auch zeitnah mit der Bestätigung des Insolvenzplans der
100-prozentigen Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR)
zu rechnen. Ziel ist es unverändert, dass die beiden Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung spätestes zu Beginn des kommenden Jahres aufgehoben und die
finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe abgeschlossen werden kann.

Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: "Nachdem der
Insolvenzplan Rechtskraft erlangt hat, ist nun der Weg frei, um GERRY WEBER
einen Neustart zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist ein Musterbeispiel, wie
durch den intelligenten Einsatz des Insolvenzrechts zügig eine nachhaltige
Sanierung mit bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erreicht werden kann."

Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GWI AG: "Das ist eine großartige
Nachricht für unser Unternehmen und seine Mitarbeiter, Kunden und
Geschäftspartner. Schon in wenigen Wochen wird GERRY WEBER wieder in einen
Normalbetrieb umschalten können, und zwar finanziell saniert und mit einem
klaren Konzept für die Zukunft."

Zum Hintergrund
Die GERRY WEBER International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren
eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wurde
das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet. Das
Insolvenzgericht hat in beiden Fällen Rechtsanwalt Stefan Meyer von der
PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Dem Vorstand der GERRY
WEBER International AG mit Johannes Ehling (Vorstandssprecher sowie Chief
Sales Officer und Chief Digital Officer), Florian Frank (Chief Restructuring
Officer) und Urun Gursu (Chief Product Officer) steht der in der Modebranche
erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte,
München) als Generalbevollmächtigter zur Seite.

Über die GERRY WEBER Gruppe
Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist ein
international operierender Konzern, der drei starke Markenfamilien unter
einem Dach vereint: GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON. Darüber hinaus hält
GERRY WEBER eine nicht-strategische Beteiligung in Höhe von 12% an der
HALLHUBER GmbH.


Pressekontakt GERRY WEBER:
Lucia Mathée / Gundolf Moritz
MATHEE GmbH / Mirnock Consulting GmbH
Tel: +49 69 597995910
Mail: LMathee@mathee.com

Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel: +49 5404 91 92 0
Mail: office@elsner-kommunikation.de

Pressekontakt PLUTA:
relatio PR
Patrick Sutter / Vanessa Herzog
Tel: +49 89 210257 22
Mail: pluta@relatio-pr.de


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25.10.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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