LEIPZIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Freitag erneut mit der umstrittenen Elbvertiefung in Hamburg befasst. Verhandelt wurden die Klagen von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt (Az.: BVerwG 7 A 1.18). Das Gericht in Leipzig hatte die Pläne für die Elbvertiefung 2017 in einem ersten großen Urteil weitgehend bestätigt, allerdings den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Naturschutzprobleme für rechtswidrig erklärt. Seitdem wurden die Planungen nachgebessert. Die Umweltschutzverbänden BUND und Nabu bezweifeln, dass die nun vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, die Eingriffe in die Natur wirksam auszugleichen.

Die Bauarbeiten zur Elbvertiefung haben 2019 bereits begonnen. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Hafenwirtschaft setzt große Hoffnungen in die 700 bis 800 Millionen Euro teure Elbvertiefung. Ein Urteil will das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich nächsten Donnerstag verkünden./bz/DP/men