Highlight Communications AG: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3
Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

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Highlight Communications AG: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39
Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

14.08.2019 / 09:45
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Highlight Communications AG
Pratteln, Schweiz

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (die "Bieterin"), hat am
31. Juli 2019 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr
öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Constantin Medien
AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb sämtlicher auf
den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207),
die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, jeweils mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR
1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung
(jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"),
gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das
"Delisting-Erwerbsangebot")
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots
begann am 31. Juli 2019 und endet am 28. August 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit
Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen
Vorschriften des WpÜG verlängert.

1. Bis zum 13. August 2019, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main,
Deutschland) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für
2.824.661 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil
von ca. 3,02% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 74.353.541
Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 79,44% des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die Beteiligung
wird der Highlight Event and Entertainment AG sowie Herrn Bernhard Burgener
und Frau Rosmarie Burgener gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG und zudem der
Highlight
Event and Entertainment AG auch gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
WpÜG
zugerechnet.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren
Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend
Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum
Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach §
30 WpÜG zugerechnet.

4. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das
Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich
der in Ziffer 2 aufgeführten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen
Constantin-Aktien, beläuft sich zum Meldestichtag auf 77.178.202
Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 82,46% des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

Pratteln, den 14. August 2019

Highlight Communications AG


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14.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Highlight Communications AG
                   Netzibodenstrasse 23b
                   4133 Pratteln
                   Schweiz
   Telefon:        +41 61 816 96 96
   Fax:            +41 61 816 67 67
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   ISIN:           CH0006539198
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                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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