DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: innogy SE / Aktienrückkauf
innogy SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.06.2018 / 12:09
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Essen, 6. Juni 2018

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016

Am 1. Juni 2018 hat der unabhängige Treuhänder für die Innogy Renewables UK Limited insgesamt 167 Stück Aktien der innogy SE im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 31. Januar 2018 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (GBP)
1. Juni 2018 167 32,01567

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Februar 2018 bis einschließlich 5. Juni 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 660 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der innogy SE erfolgte ausschließlich über die Börse Frankfurt der Frankfurter Wertpapierbörse (XFRA).

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission sind auf der Internetseite der innogy SE (www.iam.innogy.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.innogy.com

 
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