INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

09.01.2019 / 09:58 CET/CEST
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LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER
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UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN
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INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

Jena, 9. Januar 2019 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG (ISIN:
DE000A0EPUH1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung der
Bezugsrechte und von Überbezugsrechten an bestehende Aktionäre der
Gesellschaft aus dem Genehmigtem Kapital II beschlossen. Das Grundkapital
soll durch teilweise Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von
derzeit 34.851.831 Euro um bis zu 4.356.478 Euro auf bis zu 39.208.309 Euro
erhöht werden. Die neuen Aktien sollen in einem Bezugsverhältnis von 8:1 zu
einem Bezugspreis von 1,14 Euro je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen
Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.
Die Kapitalerhöhung dient der Finanzierung der Transformation des
Geschäftsmodells von Softwarelizenzen hin zu wiederkehrenden Cloud-Erlösen.
Dazu wurde im Frühjahr 2018 die Intershop Commerce-as-a-Service-Lösung im
Markt eingeführt und im Jahresverlauf 2018 bei zahlreichen Kunden
implementiert. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung soll die Vermarktung
der neuen Lösungen weiter beschleunigt werden.
Die neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Bezugsrechtsfrist vom 14.
Januar 2019 bis zum 28. Januar 2019 den Aktionären im Verhältnis 8:1 zum
Bezug angeboten. Ein Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, nicht
ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Zusätzlich zur Ausübung ihrer
Bezugsrechte haben alle Aktionäre die Möglichkeit, sich an der
Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Die
Überbezugsrechte sind ebenfalls in der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien,
die weder aufgrund des Bezugsrechts noch des Überbezugs bezogen worden sind,
werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten institutionellen
Investoren zum Erwerb zum Bezugspreis angeboten. Die Transaktion wird von
der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG begleitet. Weitere Details sind
dem Bezugsangebot zu übernehmen, das voraussichtlich am 11. Januar 2019 im
Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite unter
www.intershop.de/investoren veröffentlicht wird.

Kontakt:
Investor Relations
Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
F: +49-3641-50-1309
ir@intershop.de


Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen
Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses
von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz
prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die
INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und
Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen
lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird
nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder
Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die
Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.

Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder
Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt
und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities
Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert)
oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten
Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung
stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen
Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten
Staaten von Amerika durchzuführen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein
Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser
Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten
würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich
über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können,
dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von
den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen
können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können
wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die
die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft betreffen, unter anderem
Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der
Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem
Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen
oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld
betreffend. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Intershop Communications AG
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                   07740 Jena
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   WKN:            A0EPUH
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                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



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