Sie kann damit Informationen über Inhaber und Vermögen auf rund 40.000 Konten erhalten, um potenziellen Steuerbetrügern auf die Schliche zu kommen. Allerdings dürfen die Daten nicht im laufenden Strafverfahren gegen die UBS in Frankreich verwendet werden. Dies wollten die Richter in ihrem Urteil festhalten.

Der Fall gilt als wegweisend für den Schweizer Finanzplatz: Seit dem Aus für das Schweizer Bankgeheimnis versuchen ausländische Steuerbehörden verstärkt, an die Namen von vermeintlichen Steuersündern zu kommen. Mit dem höchstrichterlichen Entscheid könnten nun weitere Länder Anfragen an Schweizer Banken richten.