DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KION GROUP AG / Aktienrückkauf Betreff: KION GROUP AG: Bekanntgabe von Informationen zu mit einem
Angaben zum Emittenten und Inhalt:
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Geschäfte im Zusammenhang mit Rückkaufprogramm - 2. Zwischenmeldung Die KION GROUP AG (die 'Gesellschaft') hat den Beginn ihres Rückkaufprogramms zum 10. September 2018 durch Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 am 10. September 2018 mitgeteilt. Im Zeitraum vom 10. bis zum 21. September 2018, jeweils einschließlich, wurden insgesamt 47.000 Aktien im Rahmen des Rückkaufprogramms erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch die von der Gesellschaft beauftragte COMMERZBANK Aktiengesellschaft ausschließlich über das XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse. Im Zeitraum vom 10. bis zum 21. September 2018 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auf der Website der Gesellschaft unter www.kiongroup.com im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht. Frankfurt am Main, 24. September 2018 KION GROUP AG Der Vorstand
24.09.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | KION GROUP AG |
Thea-Rasche-Straße 8 | |
60549 Frankfurt/Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.kiongroup.com |
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726453 24.09.2018