Leclanché SA: Die Übernahmekommission genehmigt den Antrag auf Befreiung von der
Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch die FEFAM  im Zuge der Umwandlung ihrer
Schulden in Eigenkapital von Leclanché.

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EQS Group-Ad-hoc: Leclanché SA / Schlagwort(e):
Generalversammlung/Vereinbarung
Leclanché SA: Die Übernahmekommission genehmigt den Antrag auf Befreiung von
der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch die FEFAM im Zuge der
Umwandlung ihrer Schulden in Eigenkapital von Leclanché.

03.12.2018 / 06:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die Übernahmekommission genehmigt den Antrag auf Befreiung von der Pflicht
zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch die FEFAM [1] im Zuge der
Umwandlung ihrer Schulden in Eigenkapital von Leclanché.

Leclanché unterstützt den Freistellungsantrag und begrüsst die Zustimmung
der Übernahmekommission.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 3. Dezember 2018: Leclanché SA (SIX: LECN),
einer der weltweit führenden Anbieter von Energiespeicherlösungen, gab heute
bekannt, dass die Übernahmekommission am 27. November 2018 dem Antrag von
FEFAM, dem Mehrheitsaktionär des Unternehmens, entsprochen hat, seine
Schulden in Leclanché-Aktien umzuwandeln.

Wie bereits am 22. November angekündigt, hat Leclanché einen Prozess zum
Schuldenabbau und zur Stärkung der Bilanz eingeleitet. Anlässlich einer
ausserordentlichen Generalversammlung, die für den 11. Dezember 2018 geplant
ist, soll die Zustimmung der Aktionäre eingeholt werden, um den
Schuldenstand der Gesellschaft um 65 % zu senken. Der Verwaltungsrat von
Leclanché wird den Aktionären vorschlagen, die nun von der
Übernahmekommission genehmigte Umwandlung von Schulden gegenüber der FEFAM
in Eigenkapital gutzuheissen.

Die Übernahmekommission hat Leclanché angewiesen, den operativen Teil des
UEK-Beschlusses, die Position des Verwaltungsrats von Leclanché (Erklärung
des Verwaltungsrats) sowie die Frist und die Bedingungen, unter denen ein
qualifizierter Aktionär gegen diesen Beschluss Einspruch erheben kann, zu
veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten
Erklärung des Verwaltungsrats von Leclanché (siehe Anhang).

* * * *

Über Leclanché
Leclanché SA (SIX: LECN), mit Hauptsitz in der Schweiz, ist ein führender
Anbieter von hochwertigen Energiespeicherlösungen, die den Fortschritt in
Richtung einer Zukunft mit sauberer Energie vorantreiben. Die
Firmengeschichte von Leclanché basiert auf über 100 Jahren Innovationen im
Bereich Batterien und Energiespeicher. Zusammen mit der traditionellen
Schweizer Präzision und Qualität sowie der deutschen Ingenieurstechnik macht
dies Leclanché zum bevorzugten Partner für Disruptoren, etablierte
Unternehmen und Regierungen, die bei der Erzeugung, Verteilung und Nutzung
von Energie in der ganzen Welt Pionierarbeit leisten.
Die Energiewende wird vor allem durch Veränderungen im Management unserer
Stromnetze und der Elektrifizierung des Verkehrs vorangetrieben, und diese
beiden Endmärkte bilden das Rückgrat unserer Strategie und unseres
Geschäftsmodells. Leclanché steht im Mittelpunkt der Konvergenz der
Elektrifizierung des Verkehrs und der Entwicklung der Stromverteilungsnetze.
Leclanché ist das weltweit einzige börsenkotierte reine
Energiespeicherunternehmen und in drei Geschäftsbereichen organisiert:
stationäre Speicherlösungen, E-Transportlösungen und Spezialbatteriesysteme.
Leclanché ist an der Schweizer Börse kotiert.
SIX Swiss Exchange: Tickersymbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Medienmitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "geplant", "geplant",
"erwartet", "Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert",
"vorbereiten", "planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und
"erwarten" gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche
Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den
Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen
bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen
Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché
oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf
diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die
aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere
Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften
abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck
kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein
bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass
Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle
Ergebnisse erzielen wird.

* * * * *

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Position des Verwaltungsrats der Leclanché SA

Position des Verwaltungsrats der Leclanché SA auf Antrag auf Befreiung von
der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots bei Überschreitung der
Schwelle von 49% für den Besitz von Leclanché-Aktien nach der Umwandlung
einer Wandelanleihe durch den Antragsteller.

1. Zusammenfassung des Berichts des Verwaltungsrats der Leclanché SA an die
Übernahmekommission am 1. Oktober 2018


Zweck dieses Berichts ist es, den Antrag auf Befreiung vom Angebot zum Kauf
aller Aktien der Leclanché SA, nachstehend "Leclanché" oder "die
Gesellschaft" genannt, zu verdeutlichen, der von AM INVESTMENT SCA,
SICAV-SIF - Liquid Assets Portfolio, von FINEXIS EQUITY FUND - Renewable
Energy Portfolio, FINEXIS EQUITY FUND - Multi Asset Strategy Subfonds,
FINEXIS EQUITY FUND - Subfonds E Money Strategies (auch bekannt als Energy
Storage Invest) gestellt wurde, wobei alle diese Fonds zusammen der
Hauptaktionär von Leclanché sind, nachstehend "FEFAM" oder der
"Antragsteller" genannt, der eine Erhöhung seiner Beteiligung an Leclanché
beabsichtigt.

Leclanché entwickelt, produziert und installiert schlüsselfertige
Energiespeicherlösungen. Die Aktivitäten umfassen Haushalts- und
Kleinunternehmeranwendungen, Grossindustrie, Stromnetze sowie die
Hybridisierung öffentlicher Verkehrsmittel wie Busflotten, Strassenbahnen
und Fähren. Die 1909 gegründete Leclanché SA vertreibt batteriebetriebene
Energiespeicherlösungen. Mit einer Tradition, die auf Georges Leclanché, den
Erfinder der Trockenzelle, zurückgeht, verfügt das Unternehmen über ein
breites Portfolio an Energiespeicherlösungen, das von massgeschneiderten
Batterien bis hin zu den neuesten Lithium-Ionen-Technologien im
industriellen Massstab reicht. Seit 2006 hat sich Leclanché als europäischer
Marktführer in der Entwicklung und Produktion von Lithium-Ionen-Zellen und
als einer der weltweit führenden Anbieter von Energiespeicherlösungen
etabliert.

Die Geschichte von Leclanché basiert auf über 100 Jahren Innovationen im
Bereich Batterien und Energiespeicher. Zusammen mit der traditionellen
Schweizer Präzision und Qualität sowie der deutschen Ingenieurstechnik macht
dies Leclanché zum bevorzugten Partner für Unternehmen und Regierungen, die
bei der Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie in der ganzen Welt
Pionierarbeit leisten.

Die Energiewende wird vor allem durch Veränderungen im Management unserer
Stromnetze und der Elektrifizierung des Verkehrs vorangetrieben. Diese
beiden Endmärkte bilden das Rückgrat der Strategie und des Geschäftsmodells
des Unternehmens. Leclanché steht im Mittelpunkt der Konvergenz der
Elektrifizierung des Verkehrs und der Entwicklung der Stromverteilungsnetze.
Das Unternehmen ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: stationäre
Speicherlösungen, E-Transportlösungen und Spezialbatteriesysteme.

Leclanché benötigte langfristige Investitionen, um sein schnelles Wachstum
zu finanzieren und die Auslieferung der wachsenden Anzahl bedeutender und
prestigeträchtiger Aufträge sicherzustellen, die das Unternehmen gewonnen
hat. Leclanché hat in den letzten 24 Monaten eine Vielzahl von Massnahmen
eingeleitet, um neue Finanz- und Industrieinvestoren für die Finanzierung
des Wachstums zu gewinnen. Alle vor Februar 2016 ergriffenen Massnahmen
wurden im Bericht des Verwaltungsrats von Leclanché an die
Übernahmekommission am 31. Januar 2018 veröffentlicht. Zusammengefasst
beinhalten diese Initiativen Folgendes:

1. Beauftragung von Alexa Capital (Alexa), einer in London ansässigen
Investmentbank, im Februar 2016. Im Rahmen mehrerer Roadshows mit Alexa hat
Leclanché im August 2016 CHF 11.1 Mio. gesammelt.

2. Da die vorstehend genannte Mittelbeschaffung unter dem Zielbetrag lag
(was unter anderem auf die Unterkapitalisierung des Unternehmens und die
Rückkehr zur Profitabilität in einem Zweijahreshorizont zurückzuführen
ist),
beauftragte Leclanché im Oktober 2016 eine zweite Bank, eine Londoner
Tochtergesellschaft einer grossen kanadischen Investmentbank, das
Unternehmen bei der Aufnahme von Fremdkapital, Kapital und Mitteln zur
direkten Finanzierung der von Leclanché gewonnenen Energiespeicherprojekte
sowie des Betriebskapitalbedarfs des Unternehmens zu unterstützen. Ein
Investor war besonders interessiert, Leclanché eine Kreditlinie von CHF 70
Mio. zur Verfügung zu stellen. Obwohl Leclanché alle Schritte der Due
Diligence erfolgreich absolvierte, hat das Investmentkomitee dieses
britischen Investmentfonds schliesslich beschlossen, die Mittel nicht an
Leclanché zu verleihen, und zwar aus zwei Hauptgründen:

a) Das Eigenkapital der Gesellschaft war zu niedrig. Die Investition eines
erheblichen Fremdkapitalanteils bei gleichzeitig unzureichendem Eigenkapital
würde die Bilanz von Leclanché verändern;
b) Obwohl der Konzern im Bereich der Stromübertragung sehr attraktive
Wachstumsperspektiven hat, hatte er noch keinen Grossauftrag abgeschlossen.

Aus diesem Grund beschloss der Verwaltungsrat der Gesellschaft, seine
Finanzierungsbemühungen auf den grössten und unterstützenden Aktionär
FEFAM
zu konzentrieren, bis die Gesellschaft in der Lage ist, neue Finanz- und
Industrieinvestoren zu gewinnen.

Seit Dezember 2017 hat FEFAM eine Anzahl von Schritten unternommen und auf
verschiedene Weise in Leclanché investiert (Leclanché-Anleihen, nicht
wandelbare Kredite, Wandelanleihen). Diese Investitionen stellen Leclanché
insgesamt die folgenden Mittel zur Verfügung:

a) CHF 16,5 Mio. Pflichtwandelanleihen ("MCNs"), die im Juni 2018 gewandelt
wurden.

b) CHF 60.5 Mio. als Corporate Funding Line (CL), wovon CHF 36 Mio. bereits
in Anspruch genommen wurden.

c) USD 50 Mio. M&A-Fazilität für Investitionen in Fusionen und Übernahmen
auf Right-of-First-Offer-Basis ("ROFO"). Bis heute hat FEFAM über diese
Fazilität einen Gesamtbetrag von CHF 10'100'000 investiert.

FEFAM hat sich verpflichtet, einen Teil seiner Forderungen im Umfang von
über CHF 50 Mio. so schnell wie möglich zu konvertieren. Der konvertierte
Betrag entspricht CL 36 Mio. zuzüglich 11 Mio. im Jahr 2017 gewährter
Wandelanleihen und 7,6 Mio. ROFO, umgerechnet zu einem Preis von CHF 1.50 je
Aktie. Diese Umwandlung würde es Leclanché ermöglichen, eine mögliche
negative Eigenkapitalunterlegung per 31. Dezember 2018 zu vermeiden (Artikel
725 Absatz 2 OR).

Die Vorlage einer Bilanz mit positivem Eigenkapital zum 31. Dezember 2018
ist Voraussetzung dafür, dass Leclanché zusätzliche Mittel aufnehmen kann.
PricewaterhouseCoopers ("PwC"), die statutarische Revisionsstelle von
Leclanché, hat die von der FEFAM im Dezember 2017 und Februar 2018
durchgeführte Finanzierung zur Kenntnis genommen, erwartet aber, dass die
Gesellschaft zusätzliche Mittel aufbringt, um ihre finanzielle Situation zu
verbessern und ihre Finanzierung für einen Zeitraum von mindestens zwölf
Monaten ab Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018 sicherzustellen.
Bislang kann diese Verpflichtung durch die Umwandlung eines Betrages von
über CHF 50 Mio. durch die FEFAM erfüllt werden, was nur möglich ist, wenn
die FEFAM von einem Übernahmeangebot für alle Aktien der Leclanché SA (LECN)
befreit ist.

Die FEFAM beabsichtigt nicht, die Kontrolle über Leclanché zu übernehmen,
obwohl ihre Beteiligung an Leclanché aus den oben genannten Gründen die
49%-Schwelle vorübergehend überschreiten wird.
Leclanché bekundete seine volle Unterstützung für den Antrag der FEFAM auf
eine Ausnahmeregelung. Diese Unterstützung wurde durch den Beschluss des
Verwaltungsrates von Leclanché vom 28. September 2018 bestätigt.

Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital wurde vorgeschlagen, um die
Finanzlage der Gesellschaft und ihre Bilanz zu verbessern und die
Überschuldung zu beseitigen. Wenn die Kapitalerhöhung genehmigt und die
Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital vollzogen wird, werden der
Finexis Equity Fund SCA und einige seiner Teilfonds ca. 64,3% der
Stimmrechte und des Aktienkapitals an Leclanché halten.

Der Verwaltungsrat führt in Abstimmung mit dem Berater der FEFAM Gespräche
mit strategischen Investoren, um die Aktionärsbasis des Unternehmens weiter
zu diversifizieren. Der Verwaltungsrat ist weiterhin optimistisch, neue
Aktionäre zu gewinnen, was auf die vorgeschlagene Erhöhung des Eigenkapitals
und die bereits angekündigten bedeutenden Aufträge, insbesondere im
Transportbereich wie beispielsweise die eMarine-Verträge mit Kongsberg,
zurückzuführen ist.

Für den Verwaltungsrat von Leclanché,
Jim Atack

2. Beschluss der Übernahmekommission vom 27. November 2018


Am 27. November 2018 hat die Übernahmekommission folgenden Beschluss gefasst
(veröffentlicht unter www.takeover.ch)

1. FINEXIS EQUITY FUND - Erneuerbare Energien, FINEXIS EQUITY FUND -
Multi-Asset-Strategie, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategien und AM
Investment S.C.A. SICAV-SIF - Liquid Assets Subfonds sind von der
Verpflichtung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots an die
Aktionäre der LECLANCHE SA einzeln oder gemeinsam befreit, sofern sie die
Schwelle von 49% der Stimmrechte an der LECLANCHE SA überschreiten, nachdem
sie die ordentliche Kapitalerhöhung von CHF 54'691'996.50 gezeichnet haben,
die von der ausserordentlichen Generalversammlung der LECLANCHE SA am 11.
Dezember 2018 im Rahmen der Umstrukturierung der LECLANCHE SA zu
beschliessen ist.

2. Die LECLANCHE SA wird den operativen Teil dieses Beschlusses, ihre
Position sowie die Frist und die Bedingungen, unter denen ein qualifizierter
Aktionär Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen kann, spätestens drei
Börsentage nach Zustellung dieses Beschlusses veröffentlichen.

3. Dieser Beschluss wird auf der Website der Übernahmekommission am Tag der
elektronischen Veröffentlichung der Position des Verwaltungsrates der
LECLANCHE SA mit dem operativen Teil dieses Beschlusses veröffentlicht.

4. Die Gebühr, die dem FINEXIS EQUITY FUND - Erneuerbare Energien, FINEXIS
EQUITY FUND - Multi Asset Strategy, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategies
und AM Investment S.C.A. SICAV-SIF - Liquid Assets Subfonds gemeinsam
belastet wird, ist auf CHF 35'000 festgesetzt.

3. Widerspruch (Art. 58 UEV, SR 954.195.1)


Ein Aktionär, der mindestens 3% der Stimmrechte der Zielgesellschaft besitzt
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 Übernahmeverordnung, UEV) und nicht am
Verfahren teilgenommen hat, kann gegen diese Entscheidung Widerspruch
einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb von fünf Börsentagen nach
Veröffentlichung des operativen Teils dieser Entscheidung bei der
Übernahmekommission einzureichen. Die Frist beginnt am ersten Handelstag
nach der Veröffentlichung. Der Widerspruch muss eine Schlussfolgerung, eine
zusammenfassende Begründung und den Nachweis der Teilnahme des Verfassers
gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV (Art. 58 Abs. 4 UEV) beinhalten.[1] FEFAM
steht für: AM INVESTMENT SCA, SICAV-SIF - Liquid Assets Sub-Fund, zusammen
mit FINEXIS EQUITY FUND - Renewable Energy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND -
Multi Asset Strategy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategies
Sub-Fund (auch als Energy Storage Invest bezeichnet); alle diese Fonds
gemeinsam sind Hauptaktionär von Leclanché, nachstehend als "FEFAM"
bezeichnet.


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Leclanché SA
                     Av. des Sports 42
                     1400 Yverdon-les-Bains
                     Schweiz
   Telefon:          +41 (24) 424 65-00
   Fax:              +41 (24) 424 65-20
   E-Mail:           investors@leclanche.com
   Internet:         www.leclanche.com
   ISIN:             CH0110303119, CH0016271550
   Valorennummer:    A1CUUB, 812950
   Börsen:           SIX Swiss Exchange



   Ende der Mitteilung    EQS Group News-Service
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753583 03.12.2018 CET/CEST

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