BERLIN (dpa-AFX) - Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Nach dpa-Informationen fassten die Ministerpräsidenten am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf. Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt Internet-Plattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.

Hintergrund des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein.

In dem Medienstaatsvertrag geht es nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.

Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag hatte sich ursprünglich auf die Beschreibung und Regeln für das duale Rundfunksystem - also mit privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern - konzentriert. In der Zwischenzeit gab es mehrere Anpassungen wegen des Internets und dortige Angebote.

Mit dem Beschluss am Donnerstag tritt der Medienstaatsvertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die die Standards in den europäischen Ländern angleicht, ergibt./rin/DP/men