Lloyd Fonds AG beschließt Konditionen der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

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DGAP-Ad-hoc: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Lloyd Fonds AG beschließt Konditionen der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen

20.05.2019 / 13:27 CET/CEST
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GESETZLICH UNTERSAGT IST.

Lloyd Fonds AG beschließt Konditionen der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen
Hamburg, 20. Mai 2019. Vorstand und Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG
("Gesellschaft")
haben heute die Konditionen der Wandelschuldverschreibungen festgelegt,
deren Ausgabe am 25. April 2019 dem Grunde nach beschlossen worden war.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.100.000 mit einer Laufzeit von drei
Jahren gegen Barzahlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
(die "Wandelschuldverschreibungen") an bestimmte ausgewählte Investoren. Die
Wandelschuldverschreibungen werden mit einem auf halbjährlicher Basis
zahlbaren Zinssatz in Höhe von 3,75% per annum verzinst. Die
Wandelschuldverschreibungen können nach Maßgabe der Anleihebedingungen in
Aktien der Emittentin gewandelt werden. Der anfängliche Wandlungspreis wurde
auf EUR 6,10 festgelegt, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der
Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen von Zeit zu Zeit
angepasst werden kann.

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(der "Securities Act") oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert
und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten bzw. veräußert werden,
wenn keine Eintragung bzw. eine Ausnahmegenehmigung von den
Registrierungsvorschriften vorliegt. Es findet kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

Kontakt:
Hendrik Duncker
IR/PR
Lloyd Fonds AG
Amelungstraße 8-10
20354 Hamburg
Tel: +49-40-325678-145
Fax: +49-40-325678-99
Mail: ir@lloydfonds.de


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