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LOTTO24 AG: Lotto24 AG und ZEAL Network SE unterzeichnen 'Business Combination Agreement'

24.12.2018 / 11:06 CET/CEST
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Lotto24 AG und ZEAL Network SE unterzeichnen 'Business Combination Agreement'

(Hamburg, 24. Dezember 2018) Die Lotto24 AG ('Lotto24'), führender deutscher Anbieter staatlicher Lotterien im Internet, und die ZEAL Network SE, London, ('ZEAL') haben im Zusammenhang mit dem am 19. November 2018 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot von ZEAL heute ein Business Combination Agreement ('BCA') unterzeichnet. Der Aufsichtsrat von Lotto24 hat dem Abschluss des BCA zugestimmt.

Im BCA treffen Lotto24 und ZEAL unter anderem Regelungen für die Zusammenarbeit zur Realisierung der von beiden Parteien angestrebten Synergieeffekte und zur Erlangung der hierfür erforderlichen Zustimmung der zuständigen Glücksspielbehörden, die eine Vollzugsvoraussetzung für das Übernahmeangebot sein soll. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Verständnis beider Parteien, dass Lotto24 auch nach Vollzug des Übernahmeangebots als Tochtergesellschaft von ZEAL in einem faktischen Konzern ihre Eigenständigkeit bewahrt und alle im Zusammenhang mit der Kooperation relevanten Vereinbarungen einem Drittvergleich standhalten.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots und Abschluss der voraussichtlich 180 Tage dauernden Phase der Planung und Verhandlung der angestrebten Kooperation sollen Petra von Strombeck (Vorstandsvorsitzende von Lotto24) und Magnus von Zitzewitz (Finanzvorstand von Lotto24) zusätzlich dem Vorstand von ZEAL beitreten. Nach Ablauf dieser Frist soll Jonas Mattsson (Finanzvorstand von ZEAL) zudem zusätzlich in den Vorstand von Lotto24 eintreten. Das BCA enthält keine Regelungen in Bezug auf den Aufsichtsrat von Lotto24.

Vorstand und Aufsichtsrat von Lotto24 sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen Lotto24 und ZEAL auf Basis des BCA im strategischen Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und ihrer weiteren Stakeholder liegt. ZEAL plant, den Aktionären von Lotto24 als Gegenleistung eine ZEAL-Aktie für je 1,604 Aktien von Lotto24 anzubieten. Nach vorläufiger Einschätzung des Vorstands von Lotto24 wird die Kooperation aufgrund der angestrebten Synergieeffekte für die Aktionäre von Lotto24 zu einem Wertzuwachs führen. Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit dieser Gegenleistung durch die Organe von Lotto24 ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch ZEAL werden Vorstand und Aufsichtsrat von Lotto24 eine begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot nach § 27 WpÜG veröffentlichen und in diesem Zusammenhang unter anderem zur finanziellen Angemessenheit der Gegenleistung Stellung nehmen.

Die zuständige Kartellbehörde hat die mit dem Übernahmeangebot angestrebte Transaktion nach Angaben von ZEAL bereits freigegeben.

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Lotto24 AG veröffentlichte diesen Inhalt am 24 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 Dezember 2018 11:54:03 UTC.

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