FRANKFURT/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Kabinengewerkschaft Ufo geht nach Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten kein hohes Haftungsrisiko ein, wenn sie am Sonntag wie geplant einen Warnstreik bei der Lufthansa startet. Schadensersatzansprüche des Unternehmens kämen nur in Frage, wenn die Gewerkschaft einen rechtswidrigen Streik ausgerufen hätte und sie dies auch hätte erkennen müssen, erläuterte der Arbeitsrechtler Hans-Hermann Aldenhoff von der Kanzlei Simmons & Simmons am Donnerstag. "Hier hängt die Latte hoch, um die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie und das Streikrecht zu schützen. In der Praxis sind derartige Ansprüche selten."

Der Jurist schätzt die Wahrscheinlichkeit gering ein, dass der Warnstreik im Nachhinein als illegal eingestuft wird. Die Gerichte müssten prüfen, ob tatsächlich keine Friedenspflicht mehr herrschte, ein tariflich regelbares Ziel verfolgt wurde und letztlich der Streik verhältnismäßig war. Zumindest die ersten beiden Punkte treffen nach Aldenhoffs Einschätzung zu. Zudem hat das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz die Kündigung des Tarifvertrags durch die Ufo als wirksam anerkannt.

Auch am Donnerstag lag zunächst kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den am Montag angekündigten Arbeitskampf vor, wie die Lufthansa bestätigte. Dahinter könnten nach Einschätzung Aldenhoffs taktische Erwägungen stehen, wenn man sich sicher sei, den Streik ins Leere laufen zu lassen. Lufthansa könne auch im Nachgang rechtliche Schritte gegen die Ufo einleiten.

Der Warnstreik ist am Sonntag zwischen 06.00 und 11.00 Uhr für sämtliche Lufthansa-Abflüge an den Drehkreuzen München und Frankfurt angekündigt. Laut Lufthansa sind in dieser Zeitspanne rund 160 Starts geplant./ceb/DP/mis