(neu: Im 8. Absatz Statement LOT)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Ferienfliegers Condors durch die staatliche polnische Luftfahrt-Holding PGL genehmigt. Der Deal verzerre den Wettbewerb nicht, begründete die Behörde in Bonn am Donnerstag ihre Entscheidung. Allerdings ist die Übernahme noch nicht in trockenen Tüchern, denn einzelne Gläubiger und Konkurrenten wollen den Verbund aus Condor und der PGL-Airline LOT mit rund 20 Millionen jährlichen Passagieren noch verhindern.

Die kartellrechtliche Hürde haben die Partner innerhalb von gut zwei Wochen genommen. Nach der Anmeldung vom 5. Februar gaben die Wettbewerbshüter am Donnerstag die Übernahme frei. "Zwischen Condor und LOT kommt es durch den Zusammenschluss zu keinen relevanten Überschneidungen. Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird", erklärte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt. Mit dem zügigen Verfahren trage man dazu bei, dass Condor nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft in Deutschland habe.

Die staatlich kontrollierte LOT-Mutter Polska Grupa Lotnicza (PGL) hatte in einem Bieterverfahren im Januar den Zuschlag für die einstige Tochter des insolventen britischen Touristikkonzerns Thomas Cook erhalten. Außer ihr waren noch zwei Finanzinvestoren im engeren Rennen. Die Polen müssen mit dem Kaufpreis, der nicht bekannt ist, auch den vom deutschen Staat verbürgten KfW-Überbrückungskredit über 380 Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen.

"Condor wird nicht nur überleben, sondern stark wachsen", hatte LOT-Chef Rafal Milczarski am 24. Januar nach der Vertragsunterschrift den knapp 5000 Beschäftigten des Ferienfliegers versprochen. Zudem sollen in den nächsten zwei bis drei Jahren 20 neue Langstreckenflugzeuge angeschafft werden. Die Gewerkschaften stimmten dem Plan zu, weil sie sich den Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze erhoffen.

Noch steht allerdings die Zustimmung der Condor-Gläubiger aus. Sachwalter Lucas Flöther hat das Schutzschirmverfahren noch nicht abgeschlossen. Nach Informationen der "Wirtschaftswoche" sperrt sich insbesondere der Pensionssicherungsverein (PSV) der deutschen Wirtschaft gegen den Insolvenzplan. Grund seien Pensionslasten in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die PGL nicht übernehmen wolle.

Laut einer Condor-Sprecherin hat das Amtsgericht Frankfurt Flöthers Plan aber bereits akzeptiert. Es sei auch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Gläubiger bei der entscheidenden Sitzung Mitte März zustimmen werde, weil sie so zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückerhielten. Der PSV könnte daher auf den Klageweg verwiesen werden. "Gemäß geltenden Rechts ist es allen Gläubigern, wie in jedem anderen Verfahren auch, möglich, unter Einhaltung einer vorgegebenen Frist Rechtsmittel gegen das Abstimmungsergebnis einzulegen", sagte dazu die Sprecherin.

Polens rechtsnationale PiS-Regierung sieht den Prestige-Deal als Beleg des wirtschaftlichen Aufschwungs. "Polnische Firmen übernehmen mächtige ausländische Firmen", hatte Premierminister Mateusz Morawiecki triumphierend verkündet. Condor-Wettbewerber wie die ungarische Wizz Air haben daher Bedenken gegen das starke Engagement der polnischen Staats geäußert und eine Überprüfung der Beihilfen durch die EU-Kommission verlangt.

2010 galt die LOT noch selbst als Übernahmekandidat und musste in der Folge vom polnischen Staat gerettet werden. In den vergangenen Jahren hat die Gesellschaft ihr Geschäft deutlich ausgebaut. Die Condor-Übernahme soll durch ein Konsortium der polnischen Finanzinstitute Pekao, PKO und PZU finanziert werden, mit Garantien der staatlichen Förderbank BGK. Zur Entscheidung des Kartellamts hieß es bei der LOT am Donnerstag lediglich: "Dies ist ein weiterer Schritt, der die PGL dem Abschluss der Condor-Übernahme näherbringt."

Auch die Lufthansa prüft nach dpa-Informationen eine Beschwerde in Brüssel. Noch scheint offen, wie der deutsche Marktführer auf den Angriff der Star-Alliance-Partnerin LOT reagieren wird. Auf dem Prüfstand stehen unter anderem Zubringerflüge zu den Condor-Langstreckenbasen München, Frankfurt und Düsseldorf, die bislang noch von Lufthansa zum Sonderpreis angeboten werden. Dort starten jeweils auch Langstreckenflüge der Lufthansa-Tochter Eurowings, die künftig Vorrang erhalten könnten.

Die Prüfung des wettbewerbsrechtlichen Vorhabens hat laut Kartellamt ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt, da sie nicht dieselben Flugstrecken bedienen. Auch bezogen auf die Start- und Landerechte an einigen deutschen Flughäfen entfalle auf die Beteiligten nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Slots, so dass auch dort nicht von Wettbewerbsproblemen auszugehen sei./ceb/DP/he