BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der US-Fastfood-Konzern McDonald's hat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter in Luxemburg nicht von illegalen Steuervergünstigungen profitiert. Luxemburg habe nicht gegen EU-Beihilferegeln verstoßen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Die Behörde hatte im Dezember 2015 eingehende Ermittlungen eingeleitet. Sie vermutete damals, dass McDonald's in Luxemburg illegale Absprachen treffen konnte, die es dem Unternehmen ermöglichten, in dem Land keine Körperschaftssteuern zu zahlen. Auch in den USA zahlte McDonald's auf in Luxemburg erzielte Gewinne keine Steuern.

"Die doppelte Nichtbesteuerung in diesem Fall beruht auf einer Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf einer Sonderbehandlung durch Luxemburg", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Nach geltendem Recht ist es EU-Staaten in der Regel verboten, einzelnen Unternehmen Vorteile - etwa in Form von Steuerermäßigungen - zu gewähren, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird./asa/DP/nas