MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen
fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

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DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe
MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00
Wandelschuldverschreibungen fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen)
(ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

19.06.2019 / 15:04
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STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.


Mologen AG

Berlin


Bekanntmachung an die Inhaber der
EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2025
(die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der
Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) für die
Wandelschuldverschreibungen Anpassungen von Wandlungspreis und
Wandlungsverhältnis vorgenommen wurden.

Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft die
Schaffung eines bedingten Kapitals von EUR 1.507.457,00 (Bedingtes Kapital
2018) und ermächtigte den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2023 den Inhabern von Schuldverschreibungen
Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.507.457,00 zu gewähren.

Mit Beschlüssen vom 19. Dezember 2018 und vom 27. Dezember 2018 hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer
Wandelschuldverschreibung (Wandelanleihe 2019/2027) unter teilweiser
Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten
Ermächtigung beschlossen. Die Wandelanleihe 2019/2027 sieht unter anderem
das Recht der Anleihegläubiger vor, die Wandelanleihe in anfänglich
insgesamt bis zu 1.301.153 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu wandeln.

Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand
der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
7. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen
einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.768.643,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Mit Beschluss vom 13. März 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom selben Tag das Grundkapital der Gesellschaft unter
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 von 10.063.715,00 um EUR
2.012.220,00 auf EUR 12.075.935,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu
2.012.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.

Die Kapitalerhöhung sowie die gezeichneten Aktien wurden am 2. Mai 2019 ins
Handelsregister eingetragen.

Aufgrund der Begebung der Wandelanleihe 2019/2027 unter Gewährung von
Bezugsrechten an die Aktionäre der Gesellschaft wurden Wandlungspreis und
Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe
von § 11 (3) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis
von EUR 7,61 auf EUR 7,2743, das Wandlungsverhältnis von 1,314 auf 1,3747.

Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind
gem. § 11 (10) der Anleihebedingungen zum 2. Januar 2019 wirksam geworden.

Aufgrund der Kapitalerhöhung wurden unter Berücksichtigung der
zwischenzeitlichen Änderung der Anleihebedingungen durch Beschlussfassung
der Gläubigerversammlung vom 28. Februar 2019 Wandlungspreis und
Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe
von § 11 (2) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis
von EUR 2,46 auf EUR 2,3468, das Wandlungsverhältnis von 4,065 auf 4,2611.

Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind
nach Ergänzung der Sammelurkunde bei der Wertpapiersammelstelle, gem. § 21
Abs. 1, Satz 1 und Satz 2 SchVG, zum 5. Juni 2019 wirksam geworden.

Mologen AG

Der Vorstand


Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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19.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Internet:       www.mologen.com
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