MTU Aero Engines AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und Preis für
Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest

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MTU Aero Engines AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und
Preis für Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest

13.09.2019 / 19:31
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MTU Aero Engines AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und
Preis für Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest

München, 13. September 2019: Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft")
gibt bekannt, dass der Referenzaktienpreis in Bezug auf die neuen
Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2YPE76) (die "Neuen
Wandelschuldverschreibungen") sowie in Bezug auf den teilweisen Rückerwerb
der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2023 (ISIN
DE000A2AAQB8) (die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") EUR 244,1453
beträgt (entsprechend dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten
Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der
Gesellschaft (die "Stammaktien") auf XETRA am 11., 12. und 13. September
2019).

Der anfängliche Wandlungspreis der Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt
EUR 378,4252. Dies entspricht einer Wandlungsprämie von 55 % über dem
Referenzaktienpreis. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue
und/oder existierende Stammaktien wandelbar.

Die Gesellschaft hat erfolgreich Ausstehende Wandelschuldverschreibungen in
einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 275 Millionen zurückerworben. Dies
entspricht ungefähr 55 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags von EUR 500
Millionen. Der finale Kaufpreis je Wandelschuldverschreibung beträgt EUR
200.212,11 (zuzüglich aufgelaufener Zinsen).

HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten als Joint Dealer Managers die
Einladung zum Rückerwerb.

-ENDE-

Ihre Ansprechpartner:
Eckhard Zanger
Leiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs
Tel.: + 49 (0)89 14 89-91 13
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Markus Wölfle
Leiter Unternehmenskommunikation
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wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen
nicht erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in
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denen die Emittentin der Neuen Wandelschuldverschreibungen in der
betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für
die Neuen Wandelschuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen
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