Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 128. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 01. April 2019 bis einschließlich 05. April 2019 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2016 mitgeteilt wurde.

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) veröffentlicht.

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 91.256 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Donaueschingen, 07.04.2019
NEXUS AG

Der Vorstand

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 07 April 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 07 April 2019 21:43:05 UTC.

Originaldokumenthttp://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2019_04_01_902550a3c8328ec79c

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/97FC66055C504221F0EC0315A1444CB578078CDB