Neben Rheinland-Pfalz und Bayern soll ab dem 01.01.2019 nun auch in Baden-Württemberg ein 'universelles Neugeborenen-Hörscreening' verpflichtend durchgeführt werden. NEXUS stellt die passende Dokumentationsmöglichkeit dafür bereit.

Das Ziel beim Neugeborenen-Hörscreening ist die frühzeitige Diagnostizierung einer beidseitigen permanenten Hörstörung, so dass eine erforderliche Therapie bis zum Ende des sechsten Lebensmonats begonnen werden kann.

Darauf ist NEXUS als Partner für die digitale Dokumentation bereits vorbereitet. Schon heute können sich die Kunden der NEXUS / FRAUENKLINIK das landesspezifische Neugeborenen-Hörscreening für Baden-Württemberg freischalten lassen. Diese entspricht den Anforderungen der GeQiK® zur Qualitätssicherung.

Möchten Sie ein Angebot dazu erhalten oder haben Sie Fragen an NEXUS? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht an: vertrieb.dis@nexus-ag.de.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Infoschreiben der GeQiK®.

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 10 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 Dezember 2018 12:39:07 UTC.

Originaldokumenthttp://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2018_12_10_f84b645d6aa4bd4979

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