BOULOGNE-BILLANCOURT (awp international) - Der inhaftierte Automanager Carlos Ghosn muss nach seinem Rücktritt bei Renault auf eine bestimmte Entschädigungszahlung in Millionenhöhe verzichten. Wie der Verwaltungsrat des Autoherstellers am Mittwoch Boulogne-Billancourt bei Paris berichtete, werde der 64-Jährige keine Zahlung im Gegenwert von zwei Jahresgehältern mit festen und variablen Bestandteilen erhalten.

Hintergrund der potenziellen Entschädigung ist eine sogenannte Konkurrenzklausel - laut Nachrichtenagentur AFP verbietet sie Ghosn, in einem Zeitraum von zwei Jahren für ein Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Der mögliche Betrag wurde auch auf Anfrage nicht genannt. Laut einem früheren Renault-Dokument kam Ghosn allein 2017 auf eine Vergütung von rund 2,7 Millionen Euro.

Wie das Topgremium des französischen Herstellers weiter mitteilte, verliert Ghosn auch das Recht, ihm in den vergangenen Jahren zugebilligte Aktien endgültig zu erwerben. Grund dafür sei, dass der Ende Januar zurückgetretene Manager nicht bei Renault anwesend sei. Welche finanziellen Vorteile diese Aktienkäufe für Ghosn gehabt hätten, blieb offen. Wie es ergänzend aus dem Unternehmen hiess, sei das Thema der Bezahlung von Ghosn nicht erledigt. So werde der Verwaltungsrat am 15. März über die Entlohnung für das zurückliegende Jahr beraten.

Ghosn sitzt seit Mitte November in japanischer Untersuchungshaft. Der einstige Branchenstar war zusammen mit seiner früheren rechten Hand Greg Kelly wegen Verstosses gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Zudem soll er laut Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Ghosn sieht die in Japan gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe als Teil eines Komplotts seiner Rivalen und hatte vor Gericht seine Unschuld beteuert./cb/pog/DP/stk