Bern (awp) - Das im März von der Generalversammlung des dänischen Logistikers DSV beschlossene Aktienrückkaufprogramm wirkt sich nicht auf die Bedingungen seines Tauschangebots für Panalpina-Aktien aus. Dies hat die Schweizer Übernahmekommission in einer am Dienstag veröffentlichten Verfügung festgestellt.

Konkret hält die Kommission fest, dass der Erwerb eigener Aktien durch DSV im Rahmen von beschlossenen Aktienrückkaufprogrammen weder unter die Bestimmungen der Best Price Rule noch zu einer Anpassung des Umtauschverhältnisses führt. Zudem muss DSV auch die Übertragung von Aktien an Mitarbeiter nicht melden, sofern diese im Rahmen von Mitarbeiteroptionen geschieht, die vor der Voranmeldung des Tauschangebots für Panalpina-Aktien gewährt wurden.

Zusammen mit den Quartalszahlen hat DSV am Dienstag das besagte Aktienrückkaufprogramm gestartet. Es dauert bis Anfang November, bezieht sich auf maximal 18,6 Millionen DSV-Aktien und hat ein Volumen von bis zu 3,5 Milliarden Dänischen Kronen (rund 530 Millionen Franken).

Im ersten Quartal hat DSV den Umsatz von 18,4 Milliarden auf 20,0 Milliarden Kronen steigern können. Zudem vermeldete der Konzern einen Anstieg des EBIT um 15 Prozent. Die operative Marge konnte von 6,3 Prozent im ersten Quartal 2018 auf nun 7,3 Prozent gesteigert werden. Unter dem Strich stieg der Gewinn im Vergleich zum Vorjahr auf 963 Millionen Kronen von 769 Millionen.

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