Roskilde/Basel (awp) - Die Schweizer Übernahmekommission hat eine Verfügung zu einem Antrag des Basler Panalpina-Konzerns erlassen. Im Rahmen eines Gesuch vom 7. Mai hatte Panalpina der Übernamekommission verschiedene Anträge gestellt, denen nun teilweise stattgegeben wurde.

So hat die Übernahmekommission dem Basler Unternehmen beispielsweise für Deckungskäufe von Panalpina-Aktien zwecks Erfüllung von Verpflichtungen unter bestehenden Aktienplänen eine Ausnahme von der Best Price Rule gewährt, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung der Übernahmekommission hervorgeht.

Die Prüfstelle habe die entsprechenden Transaktionen zu überwachen und gegenüber der Übernahmekommission zu bestätigen, dass die im Rahmen dieser Transaktionen erworbenen Aktien von Panalpina ausschliesslich zur Erfüllung von Verpflichtungen unter bestehenden Aktienplänen verwendet werden, hiess es in der nun von Panalpina veröffentlichten Mitteilung.

Nach der sogenannten Best Price Rule darf der Anbieter in einem öffentlichen Kaufangebot während dem Angebot für Aktien der Zielgesellschaft nicht mehr zahlen als den Angebotspreis, ansonsten hätte er diesen höheren Preis allen Angebotsempfängern anzubieten.

Die vorliegende Verfügung soll in ausführlicher Form noch auf der Webseite der Übernahmekommission publiziert werden. In dieser dürften dann weitere Details zu den genauen Entscheiden finden sein. Die Gebühr zu Lasten von Panalpina beträgt 30'000 Franken, wie es hiess.

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