PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf
Offshore-Projekte

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DGAP-Ad-hoc: PNE AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Jahresergebnis
PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf
Offshore-Projekte

11.03.2019 / 13:18 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17
EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf
Offshore-Projekte

Cuxhaven, 11. März 2019

Die PNE AG nimmt Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer
Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften aufgrund einer
bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rd. 10,8 Mio. Euro vor. Bei dem
erwarteten Erfolg der Verfassungsbeschwerde geht die Gesellschaft
mittlerweile von einem Schadensersatzanspruch aus. Dieser kann jedoch nicht
innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert werden. Damit wird die Guidance
für das Konzern-EBITDA von 20 - 26 Mio. Euro und die Guidance für das
Konzern-EBIT von 10 - 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht. Im
Konzern wird die PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das
Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund
7,8 Mio. Euro ausweisen (vorläufige Zahlen). Operativ, das heißt bereinigt
um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt hat die PNE AG das obere Ende
ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT
(rund 18,5 Mio. Euro) jeweils übertroffen.

Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die
Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo in der Zone 4 der
Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund
für die Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar
2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019. Dieser
weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen
erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der
Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der
Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die
Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich.
Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4
bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen
regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und
Nemo, die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer
Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle
Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro ist.
Ungeachtet dessen geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die
Verfassungsbeschwerde für alle fünf Projekte erfolgreich sein wird. Im
Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei
betroffenen Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo ein ergebniswirksamer
Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings
nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam
würde.



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