BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Für das Musterverfahren von Anlegern zur VW-Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Klageverfahren zu bündeln. Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Ansprüche gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat am Montag mit.

Die beiden Unternehmen sind Musterbeklagte im Mammut-Verfahren, bei dem VW-Investoren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs fordern. Musterklägerin ist die Deka Investment (Az 3 Kap 1/16). Verhandelt wird seit fast einem Jahr. Gegen den Teilentscheid ist Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

"Ungeachtet der heutigen Entscheidung ist Volkswagen weiterhin der Auffassung, dass das sach- und beweisnächste Gericht über alle angeblichen Ansprüche der Kläger entscheiden sollte", sagte ein VW-Sprecher./bch/DP/men