BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Neuer Dämpfer für Volkswagen und dessen Hauptaktionär Porsche SE im milliardenschweren Anlegerprozess im Zuge des Abgasskandals: Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig ist auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche Information der Märkte entscheidend.

Leitende Angestellte wie Abteilungsleiter hätten direkten Kontakt zum Vorstand. Zudem sei etwa in der Aggregateentwicklung mit Insiderwissen zu rechnen, das sich auf die Geschäfte auswirken und relevant für die Märkte sein könne, sagte Richter Christian Jäde am Montag. Damit sei nicht nur der Vorstand für sogenannte "Ad-hoc-Meldungen" an die Märkte verantwortlich.

In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über "Dieselgate" mit Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Sogenannte Bereichsleiter seien nach vorläufiger Auffassung teilweise verantwortlich für Meldungen an die Märkte - der Vorstand alleine könne die Informationsbeschaffung nicht bewältigen.

Eine entsprechende "Ad-hoc-Mitteilung" im Abgasskandal hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht. Aus der Sicht der Kläger war dies zu spät, aus VW-Sicht gab es dagegen keine Anhaltspunkte auf Kursrelevanz, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 ihre Anschuldigungen öffentlich gemacht hatte./tst/DP/jha