STUTTGART (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit den "Dieselgate"-Klagen von Anlegern ist VW auch in zweiter Instanz mit einem Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Stuttgarter Richter gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) wies mehrere Beschwerden des Autoherstellers zurück, wie es am Donnerstag mitteilte. Volkswagen hält den Richter, der am Landgericht über eine Vielzahl von Schadenersatzklagen gegen VW und die Dachgesellschaft Porsche SE zu entscheiden hat, für nicht neutral und wirft ihm vor, sich profilieren zu wollen.

VW teilte mit, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Volkswagen werde zunächst die Entscheidungsgründe "eingehend prüfen", hieß es in einem Statement. Gleichwohl blieb der Autobauer dabei, überzeugt zu sein, im Zusammenhang mit "Dieselgate" seine Pflichten in Sachen Information des Kapitalmarkts "vollumfänglich erfüllt" zu haben. Die Wolfsburger sind seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, zu spät über die Konsequenzen von "Dieselgate" informiert zu haben.

Das Landgericht selbst hatte die Anträge, den Richter abzulösen, abgewiesen. Auch das OLG konnte nun nach eigenen Angaben keine Befangenheit feststellen. Die Entscheidungen des Richters seien weder willkürlich noch von vornherein unvertretbar. Auch seine Wortwahl und sein Verhalten im Verfahren seien kein Beleg dafür, dass ihm die nötige Distanz fehle. Die Entscheidung ist laut OLG nicht anfechtbar (Az. 7 W 34/18, 40/18, 41/18, 42/18).

Der Richter hatte die Porsche SE (PSE) im Herbst bereits in zwei Verfahren zu Schadenersatz verurteilt. Die PSE beantragte daraufhin ebenfalls seine Ablösung, und auch VW legte einen weiteren Antrag nach. Über diese neuen Anträge hatte das OLG nicht zu entscheiden, wie es ausdrücklich betonte. Dafür sei zunächst das Landgericht zuständig./eni/tst/DP/mis