PUMA SE: PUMA SE plant Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 nach vorausgehender Erhöhung
des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
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PUMA SE: PUMA SE plant Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 nach vorausgehender
Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
04.03.2019 / 13:17 CET/CEST
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Aufsichtsrat und Vorstand der PUMA SE haben heute entschieden, der
ordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2019 die Beschlussfassung über
eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 112.213.532,16 auf EUR
150.824.640,00 ohne Ausgabe neuer Aktien (§ 207 Abs. 2 Satz 2 AktG) sowie
eine anschließende Satzungsänderung zur Neueinteilung des Grundkapitals im
Verhältnis 1 zu 10 (Aktiensplit) vorzuschlagen.
Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben
sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den
Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch
die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das
Handelsregister wird automatisch jede bestehende Aktie gegen 10 neue Aktien
ausgetauscht. Infolge der dann um den Faktor 10 gestiegenen Anzahl an Aktien
der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs entsprechend
verringert.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2019 mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung wird voraussichtlich am 11. März 2019 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
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