DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: QIAGEN N.V. / Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf - Zwischenmeldung Mit Bekanntmachung vom 05. September 2018 hat die QIAGEN N.V. den gleichtägigen Beginn einer zweiten Tranche über bis zu 50 Mio. US-Dollar des am 31. Januar 2018 angekündigten Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Die Zahl der im Rahmen dieser Tranche des Aktienrückkaufprogramms über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) im Zeitraum vom 17. September 2018 bis einschließlich 21. September 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 191.745 Aktien. Folgende Stückzahlen wurden jeweils zurückgekauft:
Die getätigten Einzelgeschäfte sind auf der Internetseite der QIAGEN N.V. veröffentlicht (http://corporate.qiagen.com/investor-relations/shareinformation /share-buyback). Die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 05. September 2018 bis einschließlich 21. September 2018 bereits erworbenen Aktien beläuft sich auf 471.026 Stück. Der Erwerb der Aktien der QIAGEN N.V. erfolgte durch ein von der QIAGEN N.V. beauftragtes Finanzinstitut. Venlo, den 25. September 2018 Managing Board ### Kontakte: QIAGEN Public Relations
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Sprache: | Deutsch |
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726907 25.09.2018