DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung nach
Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                   
Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation             
                                                                               
20.09.2018 / 07:45                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU)         
2016/1052                                                                      
                                                                               
Berlin, Deutschland, 20. September 2018 - Der Vorstand der Rocket Internet SE  
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein                    
Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu maximal 5.500.000 Aktien der
Rocket Internet SE (ISIN: DE000A12UKK6) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne         
Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 150 Millionen (das                         
'Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 20. September 2018 und erfolgt für einen
Zeitraum bis spätestens zum Ablauf des 19. September 2019. Es ist derzeit      
beabsichtigt, entweder die zurückgekauften Aktien der Rocket Internet SE       
einzuziehen und das Grundkapital der Rocket Internet SE entsprechend           
herabzusetzen oder diese Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit dieser         
verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten für den Fall, dass von der       
Gesellschaft gewährte Aktienoptionen ausgeübt werden.                          
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der         
ordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE vom 8. Juni 2018          
durchgeführt. Danach ist die Rocket Internet SE ermächtigt, bis zum 7. Juni    
2023 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der     
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Rocket Internet SE zu erwerben.     
Erfolgt der Erwerb der Aktien der Rocket Internet SE über die Börse, darf der  
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch  
die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Rocket Internet SE im   
Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 %
über- bzw. unterschreiten.                                                     
                                                                               
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt durch  
ein internationales Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft seine            
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Rocket Internet SE
entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052   
der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen              
Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Rocket Internet SE, selbst
wenn Aktien der Rocket Internet SE während eines geschlossenen Zeitraums im    
Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen    
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums       
zurückgekauft werden sollen, in dem die Rocket Internet SE beschlossen hat, die
Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014      
aufzuschieben. Die Rocket Internet SE wird keinen Einfluss auf die Entscheidung
des Kreditinstituts nehmen.                                                    
                                                                               
Die Rocket Internet SE wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung   
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der        
Hauptversammlung der Rocket Internet SE vom 8. Juni 2018 durchführen. Rocket   
Internet SE hat das Kreditinstitut, das mit dem Erwerb von Aktien der Rocket   
Internet SE beauftragt ist, auch entsprechend verpflichtet.                    
                                                                               
Die Aktien der Rocket Internet SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den   
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der  
Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Rocket
Internet SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem jeweils höheren Betrag  
(i) von dem letzten unabhängig getätigten Abschluss oder (ii) des derzeit      
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf          
stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Rocket Internet SE an einem        
Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes 
auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.       
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,   
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.                       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Rocket Internet SE die      
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.rocketinternet. com) im      
Bereich 'Investors' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab
dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.   
                                                                               
Ende                                                                           
                                                                               
Haftungsausschluss:                                                            
                                                                               
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren  
auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der      
Rocket Internet SE ('Rocket Internet') und beinhalten bekannte und unbekannte  
Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen     
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten        
ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen    
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin          
beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des         
allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in 
Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb    
durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen  
Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket  
Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.                   
                                                                               
                                                                               
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20.09.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: Rocket Internet SE     

             Charlottenstrasse 4    

             10969 Berlin           

             Deutschland            

Internet:    www.rocket-internet.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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725495  20.09.2018