BERLIN (dpa-AFX) - Der Privatsender RTL hat nach Auffassung der Medienaufsicht in einem Beitrag über einen Pädophilen gegen journalistische Grundsätze verstoßen, weil die Verpixelung nicht ausreichend gewesen sei. Das teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Dienstag in Bremerhaven mit. RTL wies die Beanstandung zurück.

Der Sender hatte in einem Bericht am 12. Juni in der Sendung "Punkt 12" einen vermeintlich pädophilen Mann gezeigt, seine obere Körperhälfte war verpixelt. Die kurze blaue Hose mit weißem Aufdruck auf dem linken Bein, die Schuhe und die Statur seien aber zu erkennen gewesen, so die ZAK - so dass der Mann von seinem Umfeld zu identifizieren gewesen sei.

RTL teilte auf Anfrage mit, man sei weiterhin überzeugt, "unserer journalistischen Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein". Gleichzeitig sei dem Sender daran gelegen, auf die große Bedeutung investigativer Recherche hinzuweisen. Gerade bei schwer zugänglichen und gleichzeitig hoch relevanten Themen sei dies oft das journalistisch geeignetste Mittel.

Ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen gegen den Privatsender läuft noch, wie ein Sprecher der Justizbehörde sagte. In Vorermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie ein formelles Ermittlungsverfahren einleitet. Ob das geschieht, ist auch in diesem Fall offen./cr/DP/nas