LUXEMBURG (dpa-AFX) - Flugreisende haben nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters bei Verbrennungen durch im Flugzeug umgekipptem Kaffee Anspruch auf Schadenersatz. Bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden, befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Henrik Saugmandsgaard Øe, am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-532/18).

Im konkreten Fall ging es um eine Flugreisende, die vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges von Mallorca nach Wien ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte. Sie erlitt von dem heißen Getränk Verbrühungen.

Die mittlerweile insolvente Airline Niki argumentiert, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde. Das Ereignis beruhe auch nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko. Sie könne deshalb nicht haftbar gemacht werden.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die obersten EU-Richter nicht bindend. In vielen Fällen richten sie sich aber danach. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen./asa/DP/zb