Ryanair, Europas Airline Nr. 1, begrüßte heute (21. März) die Urteile des Landgerichts Köln in Deutschland und des Friedensrichters von Catania in Italien, welche bestätigen, dass auf Basis der EU261-Gesetzgebung keine Entschädigung an Kunden gezahlt werden musste, deren Flüge aufgrund interner Streiks im vergangenen Jahr verspätet oder gestrichen wurden, da solche Streiks außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

Ryanair hält sich vollständig an die EU261-Gesetzgebung und hat alle Kunden, die von der geringen Anzahl von Streikverzögerungen oder Stornierungen betroffen waren, umgebucht oder die Zahlungen zurückerstattet und den Kunden bei Bedarf umfassende Unterstützung geleistet, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Umleitung.

Da diese Annullierungen jedoch außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen, sind keine EU261-Ausgleichszahlungen fällig, wie durch diese Gerichtsurteile bestätigt wurde.

Ryanairs Kenny Jacobs sagte:

'Wir begrüßen diese Urteile des Landgerichts Köln in Deutschland und des Friedensrichters von Catania in Italien, die bestätigen, dass keine Entschädigung an Kunden gezahlt werden müssen, wenn die (Streik-)Verspätung/Stornierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Wenn diese Streiks, die von einer kleinen Minderheit der Ryanair-Besatzung durchgeführt wurden, unter der Kontrolle von Ryanair lägen, hätte es keine Streiks und keine Verzögerungen/Absagen gegeben.

Diese Urteile folgen ähnlichen Gerichtsentscheidungen in Dublin (im letzten Monat) und in Barcelona, Badajoz, Orense und Pontevedra in Spanien. Ryanair erfüllt alle EU261-Gesetze und verarbeitet alle gültigen EU261-Ansprüche innerhalb von 10 Tagen.'

ENDE

Ryanair Holdings plc veröffentlichte diesen Inhalt am 21 März 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 21 März 2019 11:18:02 UTC.

Originaldokumenthttps://corporate.ryanair.com/nachrichten/ryanair-begrusst-deutsche-und-italienische-gerichtsurteile-die-bestatigen-dass-keine-entschadigung-fur-interne-streiks-durch-die-eu261-gesetzgebung-fallig-ist/?market=de

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