BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Anders als ihre italienischen Kollegen wollen die deutschen Kartellwächter die neuen Gepäckregeln des Billigfliegers Ryanair nicht überprüfen. Dazu fehle es an den entsprechenden Zuständigkeiten und Eingriffsrechten im Verbraucherschutz, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes am Freitag in Bonn. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisierte hingegen die "verzerrte Preisauskunft" bei Ryanair und kündigte eine rechtliche Prüfung an.

Die italienische Kartellbehörde hatte am Donnerstag die neuen, bei Ryanair und Wizz Air erhobenen Zusatzgebühren für größere Handgepäckstücke gestoppt, weil diese den realen Preis einer Flugreise verschleierten. Ein typischer Kabinenrollkoffer darf bei Ryanair nur noch nach Zahlung einer "Priority Boarding"-Gebühr von 6 Euro mit in die Kabine genommen werden. Die irische Fluglinie hat Klage gegen die für Italien gültige Entscheidung angekündigt.

"Der normale Verbraucher fliegt nicht nur mit einer kleinen Handtasche", sagte VZBV-Teamleiterin Mobilität, Marion Jungbluth, der Deutschen Presse-Agentur. Wenn am Ende des Buchungsprozesses noch Gebühren für Handgepäck auftauchten, stelle sich der genannte Flugpreis als "Mogelpackung" heraus. Für die meisten Konsumenten ergebe sich eine verzerrte Preisauskunft und Vergleichsportale würden praktisch unbrauchbar. "Wir halten die neue Regelung für eine Verbraucherfalle und werden uns sehr genau anschauen, wie die Preise auf der Website dargestellt werden", kündigte die Verbraucherschützerin an.

Wünschenswert wären global einheitliche Regeln für das Handgepäck, sagte Jungbluth. Bislang gibt es aber nur unverbindliche Empfehlungen des Airline-Verbandes IATA. Die bei der ungarischen Wizz Air und bei Ryanair noch kostenfreie Tasche liegt mit ihren Höchstmaßen (40x20x25cm) deutlich unter den IATA-Vorgaben (56x45x25cm)./ceb/DP/mis