BERLIN (dpa-AFX) - Die alten Terminal-Gebäude am Flughafen Schönefeld dürfen parallel zum geplanten neuen Flughafen BER in Betrieb bleiben. Ein Bürgerverein aus Brandenburg ist am Donnerstag mit einer Klage dagegen vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Die Klage richtete sich gegen eine Änderung der Planfeststellung, die den Bau von Rollwegen und Vorfeldflächen am alten Flughafen Schönefeld vorsieht. Diese sind für den Weiterbetrieb der Anlagen notwendig.

Bereits am Montag waren vier Umlandgemeinden mit einer ähnlich gerichteten Klage vor dem OVG gescheitert. Sie hatten sich in erster Linie gegen den Bau des neuen Terminals 2 gewendet.

Das Zusatzterminal soll weitere Kapazitäten am BER schaffen. Aus demselben Grund soll auch der alte Flughafen Schönefeld noch für einige Jahre offen bleiben. Das Gericht hatte entschieden, dass durch den Bau des Terminal 2 die Rechte der Umlandgemeinden nicht verletzt würden. Der Fluglärm nehme gegenüber der üblichen Planfeststellung nicht zu, befanden die Richter. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen sie nicht zu.

In den kommenden Jahren sind weitere zusätzliche Terminals geplant. Bis 2040 soll der Ablauf für rund 55 Millionen Passagiere jährlich gewährleistet sein.

"Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben", teilte Flughafen-Chef Engelbert Lütke Daldrup nach der Verkündung mit./maa/DP/stw