DUBLIN/LISSABON/LONDON (awp international) - Ein Gericht in Dublin hat den geplanten zweitägigen Streik der in Irland stationierten Ryanair -Piloten per einstweiliger Verfügung untersagt. Das meldete unter anderem die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwoch aus dem Gerichtssaal des High Courts in Dublin. Die für diesen Donnerstag und Freitag geplante Arbeitsniederlegung muss demnach nun solange aufgeschoben werden, bis vor Gericht geklärt ist, ob die Gewerkschaft Forsa gegen Abmachungen mit Ryanair verstossen hat.

Der irischen Billigairline droht jedoch Ärger von anderer Seite. Am Mittwoch rief die portugiesische Gewerkschaft des Kabinenpersonals zu einem sofortigen fünftägigen Arbeitskampf auf, wie die portugiesische Nachrichtenagentur Lusa meldete. An diesem Donnerstag und Freitag wollen zudem die britischen Ryanair-Piloten die Arbeit niederlegen, um ihrer Forderung nach höheren Gehältern und besseren Arbeitsbedingungen Nachdruck zu verleihen. Auch in Grossbritannien hatte Ryanair eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt, scheiterte damit jedoch am Mittwochnachmittag vor dem High Court in London.

Mit erheblichen Schwierigkeiten im Flugverkehr rechnet die Airline trotz des Streiks seiner britischen Piloten nicht, wie Ryanair am Abend mitteilte. Lediglich kleinere Verspätungen und Änderungen könnten aber nicht ausgeschlossen werden. Auch für Portugal erwartet Ryanair keine beträchtlichen Störungen, da die Fluggesellschaft einen von der Regierung vorgeschriebenen Mindestflugdienst eingerichtet habe, wie Lusa weiter meldete. Die dortige Gewerkschaft Sindicato Nacional do Pessoal de Voo da Aviaçao Civil (SNPVAC) kritisierte den vorgeschriebenen Mindestservice als einen weiteren Versuch der Regierung, das Recht auf Streiks zu untergraben.

In Deutschland fliegt die Billigairline von 17 Flughäfen aus Ziele in Portugal, Grossbritannien und Irland an./aae/DP/nas