Aktienurkunden
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Salzgitter AG: Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden
15.01.2019 / 14:00
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Die von unserer Gesellschaft begebenen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien)
bestehend aus Mantel und Bogen sind derzeit nur noch mit dem Erneuerungsschein
ausgestattet, so dass der Bogen komplett aufgebraucht ist.
Daher wird künftig das bestehende Grundkapital unserer Gesellschaft in vollem
Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Verbriefung in Globalurkunden
entspricht heutzutage dem allgemeinen Standard, sie stellt eine effektive und
sichere Effektenverwahrung sicher und ermöglicht die schnelle und
unkomplizierte Übertragung von Wertpapieren.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren,
werden daher gebeten, ihre alten effektiven Aktienmäntel nebst
Erneuerungsschein, rechter Teil, in der Zeit vom 15.01.2019 bis 15.04.2019
einschließlich bei ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG
einzureichen.
Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die
Aktionäre an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an
Stückaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer
beteiligt. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf die Girosammelverwahrung
kostenlos durchgeführt.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem
Girosammeldepot oder in einem Streifbanddepot verwahrt werden, ist nichts zu
veranlassen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die am 10.01., 07.02. und 19.03.
von unserer Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlichte bzw. noch zu
veröffentlichenden Aufforderungen zur Einreichung unrichtig gewordener
Aktienurkunden.
Kontakt:
Markus Heidler
Leiter Investor Relations
Salzgitter AG
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Telefon +49 5341 21-6105
Telefax +49 5341 21-2570
EMail: ir@salzgitter-ag.de
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38239 Salzgitter
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