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Santheras Verwaltungsrat gibt Änderungsantrag zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. Dezember 2018 bekannt

Pratteln, Schweiz, 10. Dezember 2018 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) teilt mit, dass der Verwaltungsrat des Unternehmens der ausserordentlichen Generalversammlung am 11. Dezember 2018 einen Änderungsantrag vorlegen wird. Gemäss der vorgeschlagenen Änderung und basierend auf dem Finanzierungsziel beantragt der Verwaltungsrat eine Kapitalerhöhung von bis zu CHF 5'000'000.

Mit Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung (aoGV, datiert 20. November 2018) gab Santhera die Absicht bekannt, Kapital im Umfang von rund CHF 50 Millionen aufzunehmen. Um diesen Kapitalbedarf zu decken, schlug der Verwaltungsrat (VR) ursprünglich eine Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft um maximal 3'500'000 Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1 pro Aktie vor, was beim Aktienkursniveau zum Zeitpunkt der Ankündigung ausreichend gewesen wäre, um den angestrebten Finanzierungsbetrag zu beschaffen.

Unter Einhaltung des Finanzierungsziels des Unternehmens passt der VR die vorgeschlagene Kapitalerhöhung an. Gemäss dem Änderungsantrag beabsichtigt der VR, das ordentliche Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 7'527'479 um neu CHF 5'000'000 auf neu maximal CHF 12'527'479 durch Ausgabe von bis zu 5'000'000 Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1 pro Aktie zu erhöhen.

AoGV Agenda

Agenda und Änderungsantrag sind auf der Webseite des Unternehmens unterwww.santhera.com/investors-and-media/investor-toolbox/shareholder-meetings einsehbar.

Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN), ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente für seltene und andere Erkrankungen mit hohem medizinischen Bedarf fokussiert. Das Produktportfolio umfasst Arzneimittel für neuro-ophthalmologische, neuromuskuläre und pulmonale Krankheiten, die entweder in der klinischen Entwicklung sind oder bereits die Marktzulassung erhalten haben. Santheras Raxone® (Idebenon) ist in der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und Israel zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) zugelassen und wird derzeit in über 20 Ländern vermarktet. Weitere Informationen sind verfügbar unterwww.santhera.com.

Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.

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Diese Mitteilung ist eine Übersetzung der verbindlichen englischen Originalversion.

Santheras Verwaltungsrat gibt Änderungsantrag zur

ausserordentlichen Generalversammlung bekannt

10. Dezember 2018 / Seite 2 von 2

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Santhera Pharmaceuticals Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 10 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 Dezember 2018 18:19:05 UTC.

Originaldokumenthttp://www.santhera.de/assets/files/press-releases/2018-12-10_EGM-amendment_d_final.pdf

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