Zürich (awp) - Die Schweizerische Nationalbank (SNB) passt die Berechnung des Sondersatzes für die Engpassfinanzierungsfazilität (EFF) per Mitte Jahr an. Der Satz berechnet sich zwar weiterhin aus dem SNB-Leitzins zuzüglich eines Zinsaufschlages von 50 Basispunkten. Die Untergrenze wird per 1. Juli 2020 aber von gegenwärtig "mindestens 0,5 Prozent" auf neu "mindestens 0 Prozent" gesenkt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.

Die Anpassung wurde im Zuge der Einführung der SNB-COVID-19-Refinanzierungfazilität (CRF) vorgenommen. Die EFF dient der kurzfristigen Überbrückung von unerwarteten Liquiditätsengpässen bei den Geschäftspartnern der SNB. Letztere haben das Recht, diese Fazilität in der Höhe der gewährten Limite bis zum nächsten Bankwerktag zu beanspruchen.

Punktuelle Liquiditätszuführung

Als Ergänzung zu den seit April 2020 eingesetzten Feinsteuerungsoperationen, mit welchen die Nationalbank auf bilateraler Basis Liquidität über den Repomarkt bereitstellt, werde die SNB im Rahmen des geldpolitischen Instrumentariums ab dem 1. Juli bei Bedarf zusätzliche Offenmarktoperationen vornehmen, heisst es weiter.

Im Fokus stünden dabei Repo-Auktionen, um dem Geldmarkt punktuell Liquidität zuzuführen. Die SNB wird die entsprechenden Bedingungen auf den elektronischen Marktinformationsdiensten bekanntgeben.

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