02. Apr 2019

Internetshops, die grenzüberschreitend innerhalb der EU Spirituosen liefern, sind zur Anmeldung und Abfuhr der Verbrauchssteuer verpflichtet. Viele Online-Händler haben sich jedoch mit ihrer Steuerpflicht noch gar nicht beschäftigt oder sind mit den komplexen Regelungen überfordert. Die Warenprüfgesellschaft SGS unterstützt Händler in dem Prozess und hilft, ungenutzte E-Commerce-Potenziale zu heben.

Aus Unwissenheit über den korrekten Umgang mit der Verbrauchssteuer für alkoholische Getränke liefern viele Online-Shops innerhalb der EU bei grenzüberschreitendem Warenverkehr nicht immer rechtskonform. Bestellen deutsche Verbraucher im Internet etwa bei einem italienischen Händler ein paar Flaschen Grappa, muss dieser in Deutschland die Verbrauchssteuer anmelden und entrichten.

Ein Prozedere, das in der Praxis mitunter vernachlässigt wird - mit weitreichenden Folgen: Die Shop-Betreiber selbst müssen mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen und den Käufern droht die Einbehaltung der alkoholischen Waren durch den Zoll. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die Kunden aufgefordert werden, ausstehende Steuern zu entrichten. 'Wir beobachten seit kurzem verstärkte Kontrollen, insbesondere in Belgien und den Niederlanden. Wir raten jedem E-Commerce-Händler, sich selbst zu schützen und vor allem Kundenverhältnisse nicht unnötig zu belasten', sagt Thomas Munsters, Experte bei Maco Customs Service, der Zolldienstleistungssparte beim Warenprüfer SGS.

Steuerliche Risiken mindern, neue Märkte erschließen

Ein rechtskonformer Umgang mit dem Verbrauchssteuergesetz erfordert im ersten Schritt eine Versandanmeldung der alkoholischen Waren und im zweiten eine Steueranmeldung im Zielland. Beides setzt voraus, dass sich Versandhändler in die komplexe Thematik der Verbrauchssteuer einarbeiten. Doch landesspezifische Regelungen, rechtliche Grauzonen und versteckte Fallstricke stellen eine besondere Herausforderung dar.


Um den betrieblichen Mehraufwand für Shops zu minimieren, bietet die SGS europäischen Online-Shops daher ein Full-Service-Angebot an - angefangen von der lokalen steuerlichen Vertretung bis hin zur vollautomatisierten Abwicklung über eine spezielle Software. Mit Hilfe der fachkundigen Zollexperten verfügen Shopbetreiber über eine saubere Lieferkette und mindern so ihr steuerliches Risiko. Zusätzlich profitieren Händler durch die Zusammenarbeit mit der SGS von sämtlichen vorhandenen Steuervereinfachungen und -entlastungen. Gleichzeitig eröffnen sich auf diese Weise Möglichkeiten, neue Zielmärkte ganz ohne Risiko zu erschließen.

SGS SA veröffentlichte diesen Inhalt am 02 April 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 April 2019 04:18:10 UTC.

Originaldokumenthttp://www.sgsgroup.de/de-de/news/2019/03/steuerpflicht-onlineshops-alkohol

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