09. Okt 2018

Die Eurasische Wirtschaftsunion EAWU hat die Bedingungen für die Konformitätsbewertung von Produkten geändert. Mit Beschluss des EAWU-Rats Nr. 44 vom 18. April 2018 'über typische Schemata der Konformitätsbewertung' sind in den Mitgliedsstaaten Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan neue Regelungen in Kraft getreten. Damit werden einheitliche Regeln vorgegeben und die notwendigen Dokumente für die Registrierung von Konformitätsnachweisen durch autorisierte Stellen aufgelistet.

Die gute Nachricht: Für aktuelle Genehmigungen ändert sich nichts, alle Deklarationen und Zertifikate bleiben in Kraft, ohne dass weitere Registrierungen erforderlich sind. Für künftige Anträge ist allerdings vorgesehen, diese auf 5 Jahre zu befristen. Ob die Neufassung der Vorgaben der TR Ausnahmeregelungen zulässt oder bspw. elektronische Dokumente genügen, ist noch offen. Die Nachweispflichten bei Neubeantragung, wie z. B. Erbringung, Beglaubigung und Registrierung der Prüfprotokolle, werden allerdings voraussichtlich zunehmen.

Als eines der ersten Unternehmen überhaupt wurde die SGS von den russischen Behörden vor vielen Jahren akkreditiert, Zertifikate für den Export nach Russland auszustellen. Auch deshalb verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Exportgeschäft mit den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion und haben hervorragende Kontakte vor Ort. Interessenten können gerne auf die Beratung der SGS-Experten zugreifen, um sich über aktuelle und geplante Vorgaben für die Ausfuhr von Waren in die EAWU informieren zu lassen.

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SGS SA veröffentlichte diesen Inhalt am 09 Oktober 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 Oktober 2018 12:28:07 UTC.

Originaldokumenthttps://www.sgsgroup.de/de-de/news/2018/10/neue-deklarierungsregeln-eawu

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