Die schweizerische Übernahmekommission gewährt eine Fristerstreckung für das Pflichtangebot

Tel Aviv / Zürich, 27. Juni 2018 - SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) ("SHL"), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gibt bekannt, dass die schweizerische Übernahmekommission folgende Verfügung 672/03 vom 27. Juni 2018 betreffend ein Gesuch um Verlängerung der Frist für das Pflichtangebot von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai erlassen hat:

  1. Die Frist zur Unterbreitung eines öffentlichen Angebots von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. wird bis zum 31. August 2018 verlängert.
  2. Diese Fristverlängerung erfolgt unter der Auflage, dass Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai einmal jede Woche die Übernahmekommission über die Fortschritte betreffend die Durchführung und die Finanzierung des Pflichtangebots informieren.
  3. Der Hauptantrag von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und der Antrag Ziff. 1 von Mengke Cai [Anträge um Fristverlängerung bis 30. September 2018] werden abgewiesen.
  4. Der Hauptantrag Ziff. 1 [zur Abweisung des Antrags um Fristverlängerung] sowie die Anträge Ziff. 2-4 [zur Suspendierung der Stimmrechte der zum öffentlichen Angebot Verpflichteten; SHL und ihren Organen unter Strafandrohung die Zulassung zur Ausübung der Stimmrechte und damit zusammenhängenden Rechte zu verbieten; zur Bezahlung von Verzugszinsen von 5% p.a. seit dem 12. Juli 2017 auf den Angebotspreis] von Nehama & Yoram Alroy Investment Ltd. und Elon Shalev werden abgewiesen.
  5. SHL Telemedicine Ltd. wird verpflichtet, die Öffentlichkeit über die mit der vorliegenden Verfügung gewährte Fristverlängerung zu informieren und das Dispositiv der vorliegenden Verfügung zu veröffentlichen. Diese Publikation hat gleichzeitig mit der Publikation der vorliegenden Verfügung durch die Übernahmekommission zu erfolgen.
  6. Die vorliegende Verfügung wird nach deren Eröffnung auf der Webseite der Übernahmekornmission publiziert.
  7. Die Gebühr zu Lasten von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai beträgt unter solidarischer Haftung CHF 20'000.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerde (Art. 140 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, SR 958.1): Diese Verfügung kann innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, angefochten werden. Die Anfechtung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Beschwerde hat den Erfordernissen von Art. 52 VwVG zu genügen.

Für weitere Informationen

Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch

Kurzprofil SHL Telemedicine

SHL Telemedicine Ltd. ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer persönlicher Telemedizinsysteme spezialisiert und bietet umfassende Telemedizin-Lösungen inklusive Call-Center-Dienste, mit Fokus auf kardiovaskulären und verwandten Krankheiten, für Personen und Unternehmen im Gesundheitswesen an. SHL Telemedicine bietet seine Services und persönlichen Telemedizin-Geräte an Bezüger der telefonischen und Internet-Kommunikations-Technologie. SHL ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SHLTN, ISIN: IL0010855885, Security No.: 1128957). Weitere Informationen unter www.shl-telemedicine.com.


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